Betreff
Unterhaltung der Norderstraße
Vorlage
23/142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Mai 1991 begann der Umbau und die Neugestaltung der „Norderstraße“ und wurde im September des gleichen Jahres offiziell eingeweiht. Das Gestaltungskonzept sieht u.a. eine rd. 3,00 m breite Mittelspur (unterbrochen durch Klinkerbänder) aus großformatigem Natursteinpflaster mit seitlichen rd.1,00 m breiten Klinkerstreifen vor.

Nach 32 Jahren ist eine Unterhaltung der Mittelspur zwingend erforderlich, da die Verkehrssicherheit gegenwärtig nicht mehr vollständig gegeben ist. Das großformatige Natursteinpflaster weist eine schlecht zu belaufende und mit dem Fahrrad zu befahrende Oberfläche auf. Aus Sicht der Verwaltung erscheint ein Austausch der Mittelspur im Frühjahr 2024 (Natursteinpflaster) durch Klinkersteine als sinnvoll.

 

Vorteile:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit, gerade für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere sind Personen mit Einschränkungen (z.B. Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, etc.) zu benennen.
  • Bessere Nutzbarkeit der Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr.
  • Die Maßnahme kann in wenigen Wochen durchgeführt werden.
  • Die Einschränkungen der Anlieger während der baulichen Umsetzung sind gering.
  • Eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen kann kurzfristig erfolgen.

 

Mögliche Einwände oder Bedenken aus planerischen Gesichtspunkten oder Gründen des Denkmalsschutzes wurden mit dem Ergebnis „nichtzutreffend“ geprüft.

 

Alternativ zu einem Materialaustausch besteht auch die Möglichkeit zur Fugensanierung. Gerade unter dem Aspekt der Kosten und Nutzen, wird diese Art der Unterhaltung nicht empfohlen.

 

Hinweis:

Eine Unterhaltung in Form eines Materialaustausches sieht keine Änderung der Nutzung vor. Die „Norderstraße“ bleibt unverändert eine Fußgängerzone, die in der Zeit zwischen 18 Uhr bis 10 Uhr für den Fahrrad- und Lieferverkehr frei ist. Die Unterhaltungsmaßnahme ist ebenfalls kein baulicher Vorgriff, die „Norderstraße“ als Fahrradstraße auszuweisen.