Sachverhalt:
Im Mai 1991 begann der Umbau und die Neugestaltung der „Norderstraße“ und
wurde im September des gleichen Jahres offiziell eingeweiht. Das
Gestaltungskonzept sieht u.a. eine rd. 3,00 m breite Mittelspur (unterbrochen
durch Klinkerbänder) aus großformatigem Natursteinpflaster mit seitlichen
rd.1,00 m breiten Klinkerstreifen vor.
Nach 32 Jahren ist eine Unterhaltung
der Mittelspur zwingend erforderlich,
da die Verkehrssicherheit gegenwärtig nicht mehr vollständig gegeben ist. Das
großformatige Natursteinpflaster weist eine schlecht zu belaufende und mit dem
Fahrrad zu befahrende Oberfläche auf. Aus Sicht der Verwaltung erscheint ein
Austausch der Mittelspur im Frühjahr 2024 (Natursteinpflaster) durch
Klinkersteine als sinnvoll.
Vorteile:
- Erhöhung
der Verkehrssicherheit, gerade für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere
sind Personen mit Einschränkungen (z.B. Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen,
etc.) zu benennen.
- Bessere
Nutzbarkeit der Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr.
- Die
Maßnahme kann in wenigen Wochen durchgeführt werden.
- Die
Einschränkungen der Anlieger während der baulichen Umsetzung sind gering.
- Eine
Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen kann kurzfristig erfolgen.
Mögliche Einwände oder Bedenken aus planerischen Gesichtspunkten oder
Gründen des Denkmalsschutzes wurden mit dem Ergebnis „nichtzutreffend“ geprüft.
Alternativ zu einem Materialaustausch besteht auch die Möglichkeit zur
Fugensanierung. Gerade unter dem Aspekt der Kosten und Nutzen, wird diese Art
der Unterhaltung nicht empfohlen.
Hinweis:
Eine Unterhaltung in Form eines Materialaustausches sieht keine Änderung der Nutzung vor. Die „Norderstraße“
bleibt unverändert eine Fußgängerzone, die in der Zeit zwischen 18 Uhr bis 10
Uhr für den Fahrrad- und Lieferverkehr frei ist. Die Unterhaltungsmaßnahme ist
ebenfalls kein baulicher Vorgriff, die „Norderstraße“ als Fahrradstraße
auszuweisen.