Betreff
Fahrtkostenzuschüsse Schwerbehinderter bei der Stadt Aurich
Vorlage
23/189
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Fahrtkostenzuschüsse für Schwerbehinderte gibt es seit dem Jahr 2011 bei der Stadt Aurich.

Der entsprechende Beschluss 10/190 wurde seinerzeit einstimmig durch den Rat und erstmal nur für das Jahr 2011 beschlossen. Die Gesamtfördersumme wurde auf insgesamt 55.000 € veranschlagt.

Hintergrund war die nur eingeschränkt mögliche Nutzung des ÖPNV bzw. des Anrufbusangebotes. Ein Transport von Rollstuhlfahrern bzw. Menschen mit Gehhilfen/Rollatoren konnte nur schwer bzw. gar nicht erfolgen.

Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Fahrtkostenzuschüsse für Schwerbehinderte bei der Stadt Aurich sind wie folgt:

 

  • Merkzeichen aG oder H im Schwerbehindertenausweis
    oder
  • Mindestens der Pflegegrad 3
    und
  • Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich

 

Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges. Ebenfalls wird nicht überprüft, ob es eine andere Möglichkeit der Mobilität gibt.

 

Die Gutscheine für die Taxibeförderung sind wie folgt geregelt:

  • 12 Gutscheine á 15 € pro Antrag
  • 1 Jahr gültig
  • Anspruch auf neue Gutscheine nach einem halben Jahr
  • Die Fahrt kann nur mit einem der Taxiunternehmen durchgeführt werden, mit denen wir eine Vereinbarung geschlossen haben
  • Die Fahrt muss in Aurich anfangen oder enden

 

 

 

Ein ähnliches Angebot gibt es beim Landkreis Aurich.

Es handelt sich um die Eingliederungshilfe - Soziale Teilhabe, die u.a. diese Leistungen zur Mobilität regelt (SGB IX).

 

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Wohnsitz im Landkreis Aurich
  • keine andere Möglichkeit der Mobilität
  • Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis
  • die Bewegungsfähigkeit muss sehr erheblich eingeschränkt sein

 

Ein Pflegegrad wird nicht anerkannt. Es muss das Merkzeichen vorliegen.

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann man mit einem Taxiunternehmen max. 4 Fahrten im Monat machen. Die Hin- und Rückfahrt wird jeweils getrennt als eine Fahrt betrachtet.

Die nachfolgenden Grafiken stellen die Anzahl der Fahrtkostenzuschüsse sowie die entstandenen Kosten seit dem Jahr 2012 dar.