Betreff
Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 400 "Großes Sett / Campingplatz"
Vorlage
23/206
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bestand

Die Freifläche „Großes Sett“ ist eine größere, innerörtliche Grünfläche zur freizeitgebundenen Erholung am Auricher Hafen. Die Fläche ist charakterisiert durch eine Wiesenfläche in der Mitte, einem umlaufenden Weg und begleitenden Baumbestand. Darüber hinaus gibt es zwei Sitzgelegenheiten sowie eine Toilettenanlage. Die Naherholungsfläche liegt a Ems-Jade-Wanderweg.

 

 Die Nutzungen beziehen sich vornehmlich auf den Fußgänger, so ist die Fläche bei Spazier- und Hundegängern, aber auch bei Jugendlichen als Freizeitfläche beliebt. Zudem dient die Fläche multifunktionalen Nutzungen, wie u. a. der Friesische Freiheitsmarsch, temporär für Zirkus- und Theaterveranstaltungen sowie Open Air Musikveranstaltungen auf mobiler Bühne.

 

Eine Schmutzwasserleitung ist vorhanden. Weitere Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden sich nicht vor Ort.

 

Konzept

Das Konzept ist aus dem Lageplan der Anlage ersichtlich. Der Vorhabenträger plant im Bereich der Wiesenfläche die Schaffung eines festen Zeltplatzes für ca. 23 Einheiten. Diese werden im Frühjahr aufgebaut und im Herbst abgebaut. Die Befestigung der Wege- und Platzflächen soll in wassergebundener Wegedecke erfolgen. Außerdem ist eine überdachte Eventbühne für Veranstaltungen und als zentraler Essbereich geplant. Zur Entsorgung dient das vorhandene Toilettenhaus, welches durch Sanitärcontainer ergänzt wird.

Des Weiteren sind Hausboote geplant. Zum Betrieb des Geländes soll eine Einzäunung erfolgen.

 

Weitere Vorgehensweise

Die geplante Nutzung ist durch den bestehenden Bebauungsplan nicht abgedeckt, so dass zur Realisierung zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wenn ein Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst wird, erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Kostenübernahme.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Normalverfahren nach § 1 Abs. 2 und 3 BauGB.