Sachverhalt:
Für eine Teilfläche des im Bereich
des Mehrzweckgeländes Tannenhausen befindlichen Grundstücks 21/2 der Flur 2 der
Gemarkung Tannenhausen wurde im Jahr 2021 ein Interessenbekundungsverfahren zur
Verpachtung des Grundbesitzes als „Wohnmobilhafen“ durchgeführt; es gab
seinerzeit 5 Bieter, wovon ein Bieter sein Angebot bereits zurückgezogen hat.
Durch Beschluss des Rates der Stadt
Aurich vom 26. September 2022 (Beschlussvorlage Nr. 22/122) wurde beschlossen,
dass der Pachtvertrag zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes des
Wohnmobilhafens mit dem Bieter Nr. 5 geschlossen werden sollte unter
Vereinbarung einer Flexpacht zzgl. einer Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 %.
In der Folge wurden mit dem Bieter
Nr. 5 der Vertragsinhalt und die von ihm zu tätigenden Baumaßnahmen abgestimmt,
wobei von dem Bieter zu jederzeit signalisiert wurde, dass ein
Vertragsabschluss gewünscht wird.
Nach Klärung der erforderlichen
Vertragsinhalte und Absprache der erforderlichen Baumaßnahmen inkl. Zeitplan
wurde dem Bieter im Juni 2023 der Entwurf eines Pachtvertrages zugesandt, mit
der Bitte, Änderungen-/Ergänzungen mitzuteilen.
Der Bieter wurde in der Folge
mehrfach – letztmals am 08. Dezember 2023 unter Fristsetzung – aufgefordert,
mitzuteilen, ob der Abschluss des Pachtvertrages in der vorliegenden Form
erfolgen kann.
Mit E-Mail vom 11. Dezember 2023 hat
der Bieter nunmehr mitgeteilt, dass er vom Abschluss des Pachtvertrages Abstand
nimmt, da sich auf Bieterseite seit der Ausschreibung Planänderungen ergeben
haben.
Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob
die übrigen verbliebenden Bieter an Ihrem Angebot festhalten; eine Prüfung ist
insoweit bisher nicht erfolgt.
Aufgrund der Tatsache, dass seit der
Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens mehr als 2 Jahre vergangen sind
und in dieser Zeit ein erheblicher wirtschaftlicher Umschwung erfolgt ist,
sollte aus Sicht der Verwaltung ein neues Interessenbekundungsverfahren unter
den gleichen Voraussetzungen wie im Jahre 2021 durchgeführt werden.