Betreff
Wohnmobilhafen Tannenhausen - Neues Interessenbekundungsverfahren
Vorlage
23/228
Aktenzeichen
13.2 943-12/247
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für eine Teilfläche des im Bereich des Mehrzweckgeländes Tannenhausen befindlichen Grundstücks 21/2 der Flur 2 der Gemarkung Tannenhausen wurde im Jahr 2021 ein Interessenbekundungsverfahren zur Verpachtung des Grundbesitzes als „Wohnmobilhafen“ durchgeführt; es gab seinerzeit 5 Bieter, wovon ein Bieter sein Angebot bereits zurückgezogen hat.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Aurich vom 26. September 2022 (Beschlussvorlage Nr. 22/122) wurde beschlossen, dass der Pachtvertrag zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes des Wohnmobilhafens mit dem Bieter Nr. 5 geschlossen werden sollte unter Vereinbarung einer Flexpacht zzgl. einer Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 %.

 

In der Folge wurden mit dem Bieter Nr. 5 der Vertragsinhalt und die von ihm zu tätigenden Baumaßnahmen abgestimmt, wobei von dem Bieter zu jederzeit signalisiert wurde, dass ein Vertragsabschluss gewünscht wird.

 

Nach Klärung der erforderlichen Vertragsinhalte und Absprache der erforderlichen Baumaßnahmen inkl. Zeitplan wurde dem Bieter im Juni 2023 der Entwurf eines Pachtvertrages zugesandt, mit der Bitte, Änderungen-/Ergänzungen mitzuteilen.

 

Der Bieter wurde in der Folge mehrfach – letztmals am 08. Dezember 2023 unter Fristsetzung – aufgefordert, mitzuteilen, ob der Abschluss des Pachtvertrages in der vorliegenden Form erfolgen kann.

 

Mit E-Mail vom 11. Dezember 2023 hat der Bieter nunmehr mitgeteilt, dass er vom Abschluss des Pachtvertrages Abstand nimmt, da sich auf Bieterseite seit der Ausschreibung Planänderungen ergeben haben.

 

Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob die übrigen verbliebenden Bieter an Ihrem Angebot festhalten; eine Prüfung ist insoweit bisher nicht erfolgt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass seit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens mehr als 2 Jahre vergangen sind und in dieser Zeit ein erheblicher wirtschaftlicher Umschwung erfolgt ist, sollte aus Sicht der Verwaltung ein neues Interessenbekundungsverfahren unter den gleichen Voraussetzungen wie im Jahre 2021 durchgeführt werden.