Sachverhalt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der 62.Flächennutzungsplanänderung haben vom 12.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 öffentlich ausgelegen; gleichzeitig fand die Behörden- und Trägerbeteiligung statt (gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB).
Es sind einige Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die entsprechend der beiliegenden Abwägung in der weiteren Entwurfsbearbeitung berücksichtigt und eingearbeitet wurden.

Die eingegangene Stellungnahme des Landkreises zusammen mit der raumordnerischen Beurteilung des Landkreises zum Einzelhandelsvorhaben am Pferdemarkt führten zu Änderungen von textlichen Festsetzungen. Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsvorhaben wurden konkretisiert; für das Hotel wurde die maximale Bettenzahl auf 90 festgesetzt. Zudem hat die CIMA eine ergänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse des Einzelhandelsstandortes Pferdemarkt erstellt, die der Entwurfsauslegung als Anlage beigefügt wird.

Eine Planänderung erfolgte aufgrund einer privaten Einwendung. Der zeichnerisch festgesetzte Fuß- und Radweg, der das Plangebiet an die nördlich gelegene Blücherstraße anschließt, wurde an den westlichen Randbereich des Grundstückes der SO-Fläche verlegt.

Die zur ausgelegten Vorentwurfsfassung noch ausstehenden Gutachten zur Oberflächenentwässerung und zum Schall wurden inzwischen erarbeitet und sind dem Entwurf als Anlage beigefügt.

Die Entwürfe zur 62.Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 350 jeweils mit Begründung und Umweltbericht sind fertiggestellt, so dass die Auslegung empfohlen wird.

Zum Umbau des Knotenpunktes Rudolf-Eucken-Allee/ Schützenstraße:
Auf der Grundlage der Verkehrlichen Beurteilung wurde im Rahmen der Bauleitplanung bereits zum Vorentwurfsstand der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Kreuzungsbereich Rudolf-Eucken-Allee/ Schützenstraße erweitert. In der Verkehrlichen Beurteilung ist der Umbau des Kreuzungspunktes vorgesehen, um die Verkehrssicherheit der querenden Radfahrenden - der stark frequentierten Rudolf-Eucken-Allee -  zu erhöhen. Da auch heute bereits der Knotenpunkt nicht optimal ausgebaut ist und die Stadt Aurich durch den Umbau profitiert, erfolgt eine Teilfinanzierung durch die Stadt Aurich. Eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vorhabenträger wird bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vorgelegt.