Sachverhalt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der 62.Flächennutzungsplanänderung haben
vom 12.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 öffentlich ausgelegen;
gleichzeitig fand die Behörden- und Trägerbeteiligung statt (gem. § 3 Abs.1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB).
Es sind einige Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die entsprechend der
beiliegenden Abwägung in der weiteren Entwurfsbearbeitung berücksichtigt und
eingearbeitet wurden.
Die eingegangene
Stellungnahme des Landkreises zusammen mit der raumordnerischen Beurteilung des
Landkreises zum Einzelhandelsvorhaben am Pferdemarkt führten zu Änderungen von
textlichen Festsetzungen. Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsvorhaben wurden
konkretisiert; für das Hotel wurde die maximale Bettenzahl auf 90 festgesetzt.
Zudem hat die CIMA eine ergänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse des
Einzelhandelsstandortes Pferdemarkt erstellt, die der Entwurfsauslegung als
Anlage beigefügt wird.
Eine Planänderung
erfolgte aufgrund einer privaten Einwendung. Der zeichnerisch festgesetzte Fuß-
und Radweg, der das Plangebiet an die nördlich gelegene Blücherstraße
anschließt, wurde an den westlichen Randbereich des Grundstückes der SO-Fläche
verlegt.
Die zur ausgelegten
Vorentwurfsfassung noch ausstehenden Gutachten zur Oberflächenentwässerung und
zum Schall wurden inzwischen erarbeitet und sind dem Entwurf als Anlage
beigefügt.
Die Entwürfe zur
62.Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 350 jeweils mit
Begründung und Umweltbericht sind fertiggestellt, so dass die Auslegung empfohlen
wird.
Zum Umbau des
Knotenpunktes Rudolf-Eucken-Allee/ Schützenstraße:
Auf der Grundlage der
Verkehrlichen Beurteilung wurde im Rahmen der Bauleitplanung bereits zum
Vorentwurfsstand der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Kreuzungsbereich
Rudolf-Eucken-Allee/ Schützenstraße erweitert. In der Verkehrlichen Beurteilung
ist der Umbau des Kreuzungspunktes vorgesehen, um die Verkehrssicherheit der
querenden Radfahrenden - der stark frequentierten Rudolf-Eucken-Allee - zu erhöhen. Da auch heute bereits der
Knotenpunkt nicht optimal ausgebaut ist und die Stadt Aurich durch den Umbau
profitiert, erfolgt eine Teilfinanzierung durch die Stadt Aurich. Eine
vertragliche Vereinbarung mit dem Vorhabenträger wird bis zum Satzungsbeschluss
des Bebauungsplanes vorgelegt.