Betreff
Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung an den Landkreis Aurich
Vorlage
24/024
Aktenzeichen
32.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat unter der Antrags-Nummer 23/061 eine Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung an den Landkreis Aurich beantragt. Im Dezember 2023 hat die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis Aurich bzgl. einer möglichen Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung geführt. Im Budgetplan 2024 der Stadt Aurich ist das Produkt Wohngeld mit einem Defizit von 230.800 Euro ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Personalkosten. Der Landkreis hat durchaus Bereitschaft für eine Übernahme der Wohngeldsachbearbeitung signalisiert. Eine Übernahme wäre sicherlich mit Synergieeffekten in der Sachbearbeitung verbunden, da der Landkreis bereits die Wohngeldsachbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden sowie für die Stadt Norden durchführt. Da die Wohngeldsachbearbeitung aber in Norden und nicht in Aurich erfolgt und auch keine Änderung des Standortes vorgesehen ist, würde eine Übertragung zu einer deutlichen Verschlechterung für die Auricher Bürgerinnen und Bürger führen, da sie weite Fahrwege bei persönlichen Vorsprachen in Kauf nehmen müssten. Bisher sind Terminabsprachen im Rathaus nach vorheriger Anmeldung möglich und werden auch aufgrund der nicht für jedermann nachvollziehbaren Antragsinhalte gerne wahrgenommen. Derzeit werden bei der Stadt Aurich über 540 Wohngeldfälle mit steigender Tendenz bearbeitet. Durch die Wohngeldreform 2023 haben immer mehr Personen Anspruch auf Wohngeld. Die Stadt Aurich hat wie alle Kommunen auf die gestiegene Antragsflut reagiert und das Personal entsprechend aufgestockt und ausgebildet. Der Landkreis hat eindeutig klargestellt, dass eine Übernahme des städtischen Personals nicht in Frage kommt. Bei einer Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung an den Landkreis würde sich das Defizit im Budget Wohngeld deutlich erhöhen, da neben den Personalkosten auch die Fallkostenpauschale für den Landkreis zu berücksichtigen wäre.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der CDU-Fraktion auf Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung an den Landkreis abzulehnen.