Sachverhalt:
Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea
processionea) ist ein in Europa heimischer Nachtfalter, der vor allem in
Eichenwäldern, aber auch in Parks und Alleen anzutreffen ist. Die Raupen dieses
Schmetterlings sind für den Menschen insofern problematisch, da sie Brennhaare
besitzen, die bei Kontakt mit der Haut Juckreiz, Rötungen und Entzündungen
verursachen sowie im Extremfall bedrohliche allergische Reaktionen auslösen
können. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Kommunen in Niedersachsen
für ihre Grundstücke dazu verpflichtet, Vorkommen des Eichenprozessionsspinners
zu bekämpfen. Siehe hierzu auch die Handreichung „Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners - Handreichung für die kommunale Praxis – “ der
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (angehängt). Ein
Einwandern des Eichenprozessionsspinners (EPS) aus benachbarten Gebieten in
denen er bereits nachgewiesen wurde ist wahrscheinlich. Im Zuge der
Selbstverpflichtung der Stadt Aurich als pestizidfreie Kommune zu handeln sowie
um dem Sparsamkeitsprinzip folgend die kostenintensive Bestellung von externen
Schädlingsbekämpfern möglichst zu vermeiden und gleichzeitig den
Verpflichtungen zur Bekämpfung nachkommen zu können, untersucht die Verwaltung
proaktiv die Möglichkeiten der Anschaffung von Material und Schulung von
Personal um EPS zukünftig bei gegebener Notwendigkeit und Bedrohungslage
(beispielsweise in der Nähe von Schulen und Kindergärten) effektiv begegnen zu
können. Die Beschaffung von Beschilderung in Gebieten in denen ein Vorkommen
nachgewiesen aber eine Entfernung unverhältnismäßig wäre wird im gleichen
Rahmen evaluiert. Ebenfalls wird geprüft inwiefern Meldeketten zwischen
Landkreis und Stadtverwaltung etabliert oder auszubauen sind.