Betreff
Vorbereitende Maßnahmen zur Reaktion auf mögliche punktuelle Vorkommen von Eichenprozessionsspinnern
Vorlage
24/060
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:


Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein in Europa heimischer Nachtfalter, der vor allem in Eichenwäldern, aber auch in Parks und Alleen anzutreffen ist. Die Raupen dieses Schmetterlings sind für den Menschen insofern problematisch, da sie Brennhaare besitzen, die bei Kontakt mit der Haut Juckreiz, Rötungen und Entzündungen verursachen sowie im Extremfall bedrohliche allergische Reaktionen auslösen können. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Kommunen in Niedersachsen für ihre Grundstücke dazu verpflichtet, Vorkommen des Eichenprozessionsspinners zu bekämpfen. Siehe hierzu auch die Handreichung „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Handreichung für die kommunale Praxis – “ der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (angehängt). Ein Einwandern des Eichenprozessionsspinners (EPS) aus benachbarten Gebieten in denen er bereits nachgewiesen wurde ist wahrscheinlich. Im Zuge der Selbstverpflichtung der Stadt Aurich als pestizidfreie Kommune zu handeln sowie um dem Sparsamkeitsprinzip folgend die kostenintensive Bestellung von externen Schädlingsbekämpfern möglichst zu vermeiden und gleichzeitig den Verpflichtungen zur Bekämpfung nachkommen zu können, untersucht die Verwaltung proaktiv die Möglichkeiten der Anschaffung von Material und Schulung von Personal um EPS zukünftig bei gegebener Notwendigkeit und Bedrohungslage (beispielsweise in der Nähe von Schulen und Kindergärten) effektiv begegnen zu können. Die Beschaffung von Beschilderung in Gebieten in denen ein Vorkommen nachgewiesen aber eine Entfernung unverhältnismäßig wäre wird im gleichen Rahmen evaluiert. Ebenfalls wird geprüft inwiefern Meldeketten zwischen Landkreis und Stadtverwaltung etabliert oder auszubauen sind.