Betreff
Durchführung eines Abberufungsverfahrens nach § 109 Abs. 3 NKomVG
Vorlage
24/064
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss vom 14.10.2021 wurde Frau Alexandra Busch-Maaß für den Zeitraum von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadtbaurätin berufen.

 

Am 22.02.2024 haben Mitglieder des Rates der Stadt Aurich einen gemeinsamen Antrag auf Abberufung von Frau Busch-Maaß als Stadtbaurätin und Beamtin auf Zeit gemäß § 109 Abs. 3 in Verbindung mit § 82 Abs. 2 NKomVG an Herrn Bürgermeister Feddermann übergeben. Die Antragsstellung wurde mit einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis der Ratsmitglieder zu Frau Busch-Maaß begründet.

 

Die zur Einleitung eines Abwahlverfahrens erforderliche Anzahl an Antragsstellern von mindestens drei Viertel der Ratsmitglieder (hier: 31 Mitglieder) wurde erreicht und durch insgesamt 34 Unterschriften dokumentiert.  

 

Nach § 109 Abs. 3 NKomVG würde Frau Busch-Maaß mit Ablauf des Tages, an dem die Abberufung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Ratsmitglieder beschlossen wird, aus dem Amt ausscheiden sowie besoldungsrechtlich und versorgungsrechtlich als abgewählt gelten.