Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 370 „Indu Nord – nördlich der Bahnlinie“ beschlossen (siehe Sitzungsvorlage 17/133). Da sich der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickeln lässt erfolgt im Parallelverfahren, gem. § 8 Abs. 3 BauGB, die Aufstellung der 63. Änderung des FNP.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 26.08.2019 bis 13.09.2019.
Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen und notwendige, redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Zwischenzeitlich wurde das Gutachten zum Vorkommen von Fledermäusen aktualisiert.
Aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und den vorliegenden Gutachten ergibt sich kein Hinweis, dass die Planung nicht durchführbar ist, so dass die Verwaltung empfiehlt als nächsten Verfahrensschritt die Entwurfsauslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.