Sachverhalt:
Elektromobilität ist aufgrund der
lokalen Emissionsfreiheit und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen im
Betrieb eine ideale Entwicklung im Verkehrssektor, um die Verkehrswende als
zentralen Baustein der Energiewende voranzutreiben und den Umstieg auf eine
CO2-freie Mobilität zu schaffen. Besonders im (inner-)städtischen Bereich ist
lokale Emissionsfreiheit ein bedeutender Mehrwert alternativer
Antriebskonzepte.
Die Stadt Aurich hat sich dazu
entschlossen ein umfassendes, ganzheitliches Elektromobilitätskonzept erstellen
zu lassen, um sich für den Markthochlauf der Elektrifizierung des Verkehrs
vorzubereiten und ihren BürgerInnen zu zeigen, dass in die Zukunftstechnologie
Elektromobilität investiert wird. Ein wesentliches Handlungsfeld dieses
Konzeptes ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Im Elektromobilitätskonzept wurde eine
Vorauswahl potenzieller Standorte, dem Grundgedanken der Energie-, Kosten- und
Ressourceneffizienz folgend, zusammengestellt. Ein Ansatzpunkt dafür ist,
Standorte zu wählen, an welchen Ladeinfrastruktur von vielen verschiedenen
Nutzergruppen genutzt werden kann und bereits vorhandene, jedoch nicht
vollausgelastete Netzanschlüsse vorliegen. Nach einer eingehenden Bewertung und
der Durchführung von Ortsaugenscheinen ergibt sich eine Liste von 44
potentiellen Standorten für Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet von Aurich, welche
die mittelfristige Nachfrage decken sollen. Davon sind 17 Standorte auf
Liegenschaften der Stadt Aurich situiert. 34 Ladepunkte sind in AC- und 47
Ladepunkte in DC-Ausführung vorgesehen. Die konkreten Zahlen können im Rahmen
der Aufbauphase bzw. im Vorfeld der Standortprüfung noch leicht variieren.
Um kurzfristig den Ausbau der
Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet von Aurich voranzutreiben sieht die Verwaltung
nun die Ausschreibung mittels eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor. Die
Vergabe erfolgt dabei als Konzession für den Ausbau und Betrieb der
Ladeinfrastruktur für die 17 öffentlichen Standorte mit in Summe 81
Ladepunkten. Die Konzession wird dabei auf 6 Jahre erteilt. Zum Vertragsende
wird über eine Verlängerung oder den Rückbau entschieden.
Bzgl. der 27 Standorte im
halböffentlichen Raum sieht die Verwaltung eine Kontaktaufnahme mit den
GrundeigentümerInnen vor, um ein Aktivwerden zu erwirken und hier möglichst
kurzfristig einen weiteren Ausbau zu erwirken.