Betreff
Konzessionsvergabe für die Errichtung und den Betrieb von 81 Ladepunkten im Stadtgebiet von Aurich
Vorlage
24/087
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Elektromobilität ist aufgrund der lokalen Emissionsfreiheit und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Betrieb eine ideale Entwicklung im Verkehrssektor, um die Verkehrswende als zentralen Baustein der Energiewende voranzutreiben und den Umstieg auf eine CO2-freie Mobilität zu schaffen. Besonders im (inner-)städtischen Bereich ist lokale Emissionsfreiheit ein bedeutender Mehrwert alternativer Antriebskonzepte.

 

Die Stadt Aurich hat sich dazu entschlossen ein umfassendes, ganzheitliches Elektromobilitätskonzept erstellen zu lassen, um sich für den Markthochlauf der Elektrifizierung des Verkehrs vorzubereiten und ihren BürgerInnen zu zeigen, dass in die Zukunftstechnologie Elektromobilität investiert wird. Ein wesentliches Handlungsfeld dieses Konzeptes ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur.

 

Im Elektromobilitätskonzept wurde eine Vorauswahl potenzieller Standorte, dem Grundgedanken der Energie-, Kosten- und Ressourceneffizienz folgend, zusammengestellt. Ein Ansatzpunkt dafür ist, Standorte zu wählen, an welchen Ladeinfrastruktur von vielen verschiedenen Nutzergruppen genutzt werden kann und bereits vorhandene, jedoch nicht vollausgelastete Netzanschlüsse vorliegen. Nach einer eingehenden Bewertung und der Durchführung von Ortsaugenscheinen ergibt sich eine Liste von 44 potentiellen Standorten für Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet von Aurich, welche die mittelfristige Nachfrage decken sollen. Davon sind 17 Standorte auf Liegenschaften der Stadt Aurich situiert. 34 Ladepunkte sind in AC- und 47 Ladepunkte in DC-Ausführung vorgesehen. Die konkreten Zahlen können im Rahmen der Aufbauphase bzw. im Vorfeld der Standortprüfung noch leicht variieren.

 

Um kurzfristig den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet von Aurich voranzutreiben sieht die Verwaltung nun die Ausschreibung mittels eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor. Die Vergabe erfolgt dabei als Konzession für den Ausbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für die 17 öffentlichen Standorte mit in Summe 81 Ladepunkten. Die Konzession wird dabei auf 6 Jahre erteilt. Zum Vertragsende wird über eine Verlängerung oder den Rückbau entschieden.

 

Bzgl. der 27 Standorte im halböffentlichen Raum sieht die Verwaltung eine Kontaktaufnahme mit den GrundeigentümerInnen vor, um ein Aktivwerden zu erwirken und hier möglichst kurzfristig einen weiteren Ausbau zu erwirken.