Sachverhalt:
Für
Kinder unter drei Jahren besteht eine grundsätzliche Beitrags- bzw.
Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer
Kindertageseinrichtung (vgl. § 90 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch
[SGB VIII] i.V.m. § 22 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und
Kindertagespflege [NKiTaG]). Ab dem Monat, in dem Kinder das dritte Lebensjahr
vollenden, besteht Beitragsfreiheit nach § 22 Abs. 2 S. 1 NKiTaG. Die
Beitragsfreiheit erstreckt sich nicht auf die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten
über den Umfang von acht Stunden hinaus sowie auf die Kosten der Verpflegung
des Kindes. Hierfür können Gebühren oder Entgelte erhoben werden (§ 22 Abs. 2
S. 3 NKiTaG).
Die
Kommunen sind an den verfassungsmäßig normierten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit gebunden. Dieser Grundsatz führt u.a. zu der Verpflichtung,
dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zunächst über
Entgelte und Gebühren sowie über sonstige Finanzmittel zu beschaffen sind und
erst nachrangig auf Steuererträge zurückgegriffen werden darf (vgl. § 111 Abs.
5 S. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG).
Derzeit
stellt sich die Gebühren- und Entgelterhebung für den Bereich der
Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in den kreisangehörigen Kommunen
und dem Landkreis Aurich als sehr unterschiedlich dar. Dies führt dazu, dass
Sorgeberechtigte in einer Kommune für dieselbe Betreuungszeit ein höheres oder
niedrigeres Entgelt zahlen müssen, als es in der direkten Nachbarkommune. Zudem
müssen Sorgeberechtigte für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes bei
einer Kindertagespflegeperson derzeit ein anderes Entgelt zahlen, als für die
Betreuung in einer Kindertagesstätte in derselben Kommune. Die Einführung von
kreisweit einheitlichen Betreuungsentgelten bedingt, dass es in einigen
Kommunen zu Erhöhungen und in anderen Kommunen zu einer Reduzierung der
Entgelte kommen wird.
Das
oberste Ziel der bereits zum 01.01.2023 in Kraft getretenen neuen
Kita-Vereinbarung im Landkreis Aurich ist es, dass kreisweit die gleichen
Standards und Bedingungen vorliegen. Der
Landkreis Aurich und die kreisangehörigen Kommunen sind sich darüber einig,
dass die damit einhergehende Entgelt- und Satzungssituation harmonisiert, d.h. angeglichen,
werden soll. Ziel ist es daher, die Entgelte für die Betreuung der Kinder in
einer Kindertageseinrichtung sowie der Kindertagespflege ab dem 01.08.2024 in
allen kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Aurich einheitlich
festzulegen. Dieses Ziel wurde in der Kita-Vereinbarung unter § 10 aufgenommen
und durch die politischen Gremien der kreisangehörigen Kommunen und des
Landkreises Aurich legitimiert. Die Sorgeberechtigten sollen, unter
Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, für die gleiche Leistung
kreisweit auch dasselbe Entgelt zahlen.
Im
Rahmen der Erarbeitung der neuen Kita-Vereinbarung wurden seinerzeit
Arbeitskreise gebildet, in denen die Fachverantwortlichen der kreisangehörigen
Kommunen und des Landkreises Aurich gemeinsam die Ausgestaltung einzelner
Bestandteile der Kita-Vereinbarung vornahmen.
Die
Erstellung des Entwurfs einer kreisweit einheitlichen Entgeltsatzung erfolgte
ebenfalls gemeinschaftlich in Arbeitskreisen. In einem Treffen mit allen
Fachverantwortlichen wurden die unterschiedlichen derzeit bestehenden Satzungen
besprochen. Den größten Anklang fand hierbei die Variante der Staffelung in
Einkommensklassen unter Berücksichtigung der Anzahl der im Haushalt lebenden
Personen sowie des Betreuungsumfangs. In einer kleineren Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertreter/innen von drei kreisangehörigen Kommunen sowie dem
Landkreis Aurich, wurden die Einkommensklassen sowie die zu erhebenden Entgelte
der kreisangehörigen Kommunen aufgearbeitet, zusammengeführt und schlussendlich
Mittelwerte daraus gebildet. Hieraus wurde eine Entgelttabelle erstellt.
Der
Satzungstext wurde parallel dazu erarbeitet, wobei die unterschiedlichen
Bedürfnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises
Aurich bestmöglich Berücksichtigung gefunden haben. Dieser Satzungsentwurf
wurde anschließend wieder mit allen Fachverantwortlichen der kreisangehörigen
Kommunen und des Landkreises Aurich abgeglichen und gemeinsam finalisiert.