Sachverhalt:
Die in der Haushaltssatzung 2024 ausgewiesene Kreditermächtigung in Höhe von 17.470.000 Euro wurde mit einem Betrag von 315.000 Euro aus der Kreisschulbaukasse entsprechend der Richtlinie der Stadt Aurich für die Aufnahme von Krediten zu u.a. Konditionen in Anspruch genommen.
Der Schuldendienst gemäß des Zins- und Tilgungsplanes ist in der Haushalts- und Finanzplanung enthalten.
Gemäß § 9 der Kreditrichtlinie ist der Rat über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vierteljährlich zu unterrichten.
1.
Darlehen von Gemeinden – GS Tannenhausen:
Darlehensbetrag: 176.666,66 Euro
Darlehensart: Ratendarlehen
Darlehensgeber: Landkreis Aurich
Kreisschulbaukasse (Ausbau GS Tannenhausen
Auszahlungskurs: 100%
Auszahlungstag: 05.01.2024
Zinsen: 0,00 %
Zinsbindung: Gesamtlaufzeit, fest bis 31.12.2043
Tilgung: 5,0 %; Volltilgung nach 20 Jahren
Tilgungszahlungen: halbjährlich, erstmals nachträglich zum
30.06.2024
2.
Darlehen von Gemeinden – GS Plaggenburg:
Darlehensbetrag: 138.333,33 Euro
Darlehensart: Ratendarlehen
Darlehensgeber: Landkreis Aurich
Kreisschulbaukasse (Ausbau GS Plaggenburg)
Auszahlungskurs: 100%
Auszahlungstag: 01.03.2024
Zinsen: 0,00 %
Zinsbindung: Gesamtlaufzeit, fest bis 31.12.2044
Tilgung: 5,0 %; Volltilgung nach 20 Jahren
Tilgungszahlungen: halbjährlich, erstmals nachträglich zum
30.06.2025