Sachverhalt:
Der
Käufer erwirbt das Grundstück zur Größe von ca. 779 m² zur Vermietung an das
benachbarte Autozentrum, welches beabsichtigt, u. a. mit dem hier veräußerten
Grundbesitz die Stellflächen des Autohauses zu erweitern.
Der veräußerte Grundbesitz verläuft entlang
des Pendlerparkplatzes an der Emder Straße, so dass hier derzeit ein nicht
unerheblicher Pflegeaufwand entsteht. Der Erwerb des beschlussgegenständlichen
Grundbesitzes erfolgte seinerzeit im Zusammenhang mit der Übernahme der
parallel verlaufenden Bahnstrecke.
Gemäß Liegenschaftskataster handelt es sich
bei dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz um eine Forstwirtschaftsfläche. Da
der Grundbesitz jedoch künftig als Stell-/Lagefläche für ein Autohaus genutzt
werden soll, erfolgt ein Verkauf zum hälftigen Bodenrichtwert.
Eine andersgeartete eigene Verwendung des
Grundbesitzes sieht die Verwaltung kurz- und langfristig nicht.