Betreff
Erwerb eines landwirtschaftlichen Hofgebäudes, Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG
Vorlage
24/152/1
Aktenzeichen
13.2 111-151-701 (0009)
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:  

 

Die Stadt Aurich erwirbt das aus dem anliegenden Lageplan – Anlage 1 – ersichtliche Flurstück 77/2 der Flur 1 der Gemarkung Rahe. Das Grundstück ist bebaut mit einem abbruchreifen Bauernhaus mit Nebengebäude.

 

Die Abrisskosten für den Rückbau des aufstehenden Gebäudes wurden bei der Kaufpreisfindung bereits berücksichtigt.

 

Der Erwerb der Grundstücksteilfläche sollte ursprünglich zur Errichtung einer Kindertagesstätte erfolgen. Daher wurde der Kaufvertrag auch bereits vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses geschlossen. In der Zwischenzeit wurden der Stadt Aurich noch andere Grundstücke zur Bebauung mit einem Kindergarten angeboten, so dass sich die Beschlussfassung über dieses Grundstück verzögert hat. Eine endgültige Entscheidung über den Standort des neuen Kindergartens wurde noch nicht herbeigeführt.

 

Die politische Diskussion hat ergeben, dass der Kauf des Grundstücks für die Stadt Aurich als Flächenbevorratung für andere Projekte (z.B. Wohnbebauung, Kindergärten, etc.) sinnvoll ist. Aus diesem Grunde sollte dem Kaufvertrag im Rahmen einer Eilentscheidung zugestimmt werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden könnte. Im Finanzausschuss war die Zustimmung zum Kauf des Grundstückes bereits erteilt worden.