Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Aurich für den Zeitraum 2024 bis 2026
Vorlage
24/221
Aktenzeichen
11.1
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

Nach § 15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist ein Gleichstellungsplan zu erstellen. Ziel des NGG ist es, Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben zu fördern und zu erleichtern sowie ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Das NGG verfolgt das Ziel der Gleichstellung beider Geschlechter im Beruf und bei der Vereinbarkeit mit Familienaufgaben.

 

Zur Durchsetzung der Ziele haben die Dienststellen Gleichstellungspläne zu erstellen, die die Beschäftigtenstruktur und ihre Ursachen analysieren und für einen Drei-Jahres-Zeitraum Ziele für den Abbau der Unterrepräsentanz und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben festschreiben. Stichtag für die Datenerhebung ist der 30.06. des Vorjahres.

 

Die Aufstellung des Gleichstellungsplanes umfasst folgende Arbeitsschritte:

 

  1. Bestandsaufnahme: Diese erhebt den Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen

Entgelt- und Besoldungsgruppen.

 

  1. Analyse der Daten: Die Datenanalyse untersucht, in welchen Bereichen Frauen oder

Männer unterrepräsentiert sind. Eine Unterrepräsentanz liegt gem. § 3 Abs. 3 NGG vor,

wenn der Frauen- oder Männeranteil bezogen auf das Beschäftigungsvolumen unter 45 % liegt.

  1. Fluktuationsabschätzung: Hier wird festgestellt, wie viele Stellen während der

Geltungsdauer des Gleichstellungsplanes voraussichtlich neu zu besetzen sein werden. Hierbei sind nicht nur die Altersabgänge sondern – ausgehend von der Fluktuation der letzten drei Jahre – auch das Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Gründen (z.B. Kündigungen, Versetzungen, Auflösungsverträge) in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Fluktuationsabschätzung ist eine prognostische, statistische Größe, die als Grundlage für die Berechnung der Zielgrößen dient.

 

  1. Benennung von Handlungszielen: Hier wird festgelegt, welcher prozentualer Anteil von

Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen und welcher Standard bei der

Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden soll.

 

  1. Maßnahmenkatalog:  Hier werden abschließend die Einzelmaßnahmen aufgeführt, mit

 denen die Ziele erreicht werden sollen.

 

Die im Gleichstellungsplan festgelegten Ziele und Maßnahmen sind verbindlich. Sie müssen bei anstehenden Personalmaßnahmen beachtet werden. D.h. bei Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Besetzung von Ausbildungsplätzen, Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen hat eine bevorzugte Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts zu erfolgen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Der Gleichstellungsplan wurde in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Aurich erstellt. Dem Personalrat wurde ein Exemplar zur Mitbestimmung vorgelegt.

 

Der Gleichstellungsplan wird den Beschäftigten nach Beschlussfassung unverzüglich zur Kenntnis gegeben.