Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2025 für die zentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
24/233
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen.

 

Die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt mit kalkulierten Kosten von insgesamt 7.291.000 € für das Haushaltsjahr 2025 ab. Unter Berücksichtigung sonstiger Einnahmen in Höhe von 797.000 € und einem Ausgleich einer anteiligen Unterdeckung aus 2022 in Höhe von 400.000 € ergibt sich ein allgemeiner Gebührenbedarf von 6.894.000 €.

 

Daraus errechnet sich auf Basis eines geschätzten Frischwasserverbrauchs für 2025 von 2.000.000 m³ (excl. Abwasser Großeinleiter) eine zu erhebende kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von 3,45 € pro cbm Abwasser. Dies bedeutet im Vergleich zur Vorjahresgebühr eine Steigerung von rd. 7,8 %. Für einen Durchschnitthaushalt mit anfallenden Abwassermengen von 160 cbm würde dies eine Mehrbelastung von 40 € p.a. (3,33 € pro Monat) bedeuten.

 

Gründe für die Kostensteigerung sind im Wesentlichen deutlich erhöhte Abschreibungswerte durch Investitionen und Sanierungen an den Abwasserbeseitigungsanlagen. Zum anderen wird, bedingt durch die starke Inflation im Baugewerbe der letzten Jahre, von einem erheblich höheren Anlagenwert als dem Anschaffungswert abgeschrieben (kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert). Allein in 2022 betrug die Preissteigerung rd. 15 %, in 2023 rd. 10 % (Baupreisindizes gem. Statistischem Bundesamt)! Dadurch ist von 2021 bis 2023 eine Kostensteigerung von rd. 700.000 € (0,35 €/m³) zu verzeichnen. Ferner wirkt sich die Inflation auch deutlich auf die laufende Unterhaltung der Abwasserbeseitigung aus.  Hier sind im gleichen Zeitraum Kostensteigerungen von etwa 600.000 € (0,30 €/m³) entstanden.

 

Weiterhin ist seit 2020 der gesonderte Gebührensatz für die Fa. Rücker GmbH zu beschließen, da die Abwasserbeseitigung dieses Großeinleiters als selbstständige öffentliche Einrichtung in der Abwasserbeseitigungssatzung definiert ist und eine separate Gebührenfestsetzung über die Abwasserabgabensatzung geregelt ist. Auf die Vorlage 19/195/1 wird verwiesen.

Auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde hier eine, für die teilweise Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Biologische Stufe des Klärwerkes), kostendeckende Gebühr für 2025 von 1,16 € pro cbm Abwasser kalkuliert, die von der Fa. Rücker an die Stadt Aurich zu entrichten ist. Etwaige Überzahlungen oder Nachforderungen, die sich aus der Betriebsabrechnung ergeben, werden direkt veranlagt und ausgeglichen.

 

Anlagen: 

 

- Gebührenbedarfsberechnung „Abwasserbeseitigung“ 2025

- 5. Satzung zur Änderung der Abwasserabgabensatzung der Stadt Aurich