Sachverhalt:
Die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu
zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen.
Die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
schließt mit kalkulierten Kosten von insgesamt 7.291.000 € für das
Haushaltsjahr 2025 ab. Unter Berücksichtigung sonstiger Einnahmen in Höhe von
797.000 € und einem Ausgleich einer anteiligen Unterdeckung aus 2022 in Höhe
von 400.000 € ergibt sich ein allgemeiner Gebührenbedarf von 6.894.000 €.
Daraus errechnet sich auf Basis eines geschätzten Frischwasserverbrauchs
für 2025 von 2.000.000 m³ (excl. Abwasser Großeinleiter) eine zu erhebende
kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von 3,45
€ pro cbm Abwasser. Dies bedeutet im Vergleich zur Vorjahresgebühr eine
Steigerung von rd. 7,8 %. Für einen Durchschnitthaushalt mit anfallenden
Abwassermengen von 160 cbm würde dies eine Mehrbelastung von 40 € p.a. (3,33 €
pro Monat) bedeuten.
Gründe für die Kostensteigerung sind im Wesentlichen deutlich erhöhte
Abschreibungswerte durch Investitionen und Sanierungen an den
Abwasserbeseitigungsanlagen. Zum anderen wird, bedingt durch die starke
Inflation im Baugewerbe der letzten Jahre, von einem erheblich höheren
Anlagenwert als dem Anschaffungswert abgeschrieben (kalkulatorische
Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert). Allein in 2022 betrug die
Preissteigerung rd. 15 %, in 2023 rd. 10 % (Baupreisindizes gem. Statistischem
Bundesamt)! Dadurch ist von 2021 bis 2023 eine Kostensteigerung von rd. 700.000
€ (0,35 €/m³) zu verzeichnen. Ferner wirkt sich die Inflation auch deutlich auf
die laufende Unterhaltung der Abwasserbeseitigung aus. Hier sind im gleichen Zeitraum
Kostensteigerungen von etwa 600.000 € (0,30 €/m³) entstanden.
Weiterhin ist seit 2020 der gesonderte Gebührensatz für die Fa. Rücker
GmbH zu beschließen, da die Abwasserbeseitigung dieses Großeinleiters als
selbstständige öffentliche Einrichtung in der Abwasserbeseitigungssatzung
definiert ist und eine separate Gebührenfestsetzung über die
Abwasserabgabensatzung geregelt ist. Auf die Vorlage 19/195/1 wird verwiesen.
Auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde hier eine, für
die teilweise Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Biologische
Stufe des Klärwerkes), kostendeckende Gebühr für 2025 von 1,16 € pro cbm
Abwasser kalkuliert, die von der Fa. Rücker an die Stadt Aurich zu entrichten
ist. Etwaige Überzahlungen oder Nachforderungen, die sich aus der
Betriebsabrechnung ergeben, werden direkt veranlagt und ausgeglichen.
Anlagen:
-
Gebührenbedarfsberechnung „Abwasserbeseitigung“ 2025
- 5. Satzung zur
Änderung der Abwasserabgabensatzung der Stadt Aurich