Sachverhalt:
Gebührenkalkulation 2025
Die Gebührensätze für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung werden jährlich neu kalkuliert und sind vom Rat der Stadt Aurich festzusetzen.
Auf der Grundlage der Gebührenveranlagung, der Betriebsabrechnung für 2022 und 2023 (vorläufig), sowie der aktuellen Kostenentwicklung in 2024 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2025 erstellt worden. In der Betriebsabrechnung 2022 hatte sich ein Defizit von -12.391 € ergeben. Unterdeckungen sollen nach Feststellung innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Ein Teil wurde bereits über die Kalkulation für 2024 ausgeglichen. Insofern wird hier der Rest i.H.v. -4.391 € in der Kalkulation für 2025 vorgetragen.
In der Gebührenkalkulation mit inbegriffen sind die Kosten der Papierkorbentleerung für den Innenbereich der Stadt Aurich. Diese Kosten werden auf 46.000 € geschätzt.
Von den gebührenrelevanten Kosten ist ein Anteil für das sogenannte Öffentliche Interesse in Abzug zu bringen. Der nicht umlagefähige Anteil beträgt gem. § 52 Abs. 3 Satz 4 NStrG 25 % der gesamten Straßenreinigungskosten und entfällt bei der Ermittlung der kostendeckenden Gebühr.
Der hiernach ermittelte Gebührenbedarf beträgt 253.916 €, was eine kostendeckende Gebühr von (unverändert) 1,30 € pro Meter Grundstücksfläche (Quadratwurzel) in der Reinigungsklasse C ergibt.