Betreff
Anpassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Aurich
Vorlage
24/236
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung schlägt die Verwaltung vor, die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in zwei wesentlichen Punkten anzupassen.
Der erste Punkt betrifft den Begriff der „Zweitwohnung“. Der Begriff wird in der neuen Satzung noch differenzierter beschrieben. Hiermit wird der Verwaltung und dem Bürger die Möglichkeit gegeben, die Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer einfacher darzustellen.
Die andere Veränderung ist eine Zusammenfassung der § 3 und 5. In dem neu formulierten § 3 werden die Ausnahmen und Befreiungen zusammengefasst.
Die Berechnungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer entspricht der allgemeinen Rechtsprechung und wird nicht verändert.