Sachverhalt:
In ordnungspolitischer Hinsicht verfolgt die Hundesteuer die Eindämmung der Hundehaltung. Insbesondere der damit einhergehenden Umstände, die in der Stadt Aurich durch das vermehrte Hundeaufkommen entstehen, wie die widerrechtliche Verschmutzung von Gehwegen, Parkanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Hundekot, die Behinderung und Gefährdung von Kindern, Fußgängern und Radfahrern und die von Hunden ausgehende Lärmbelästigung. Die große Anzahl von Hunden und die mögliche unkontrollierte Ausbreitung der Hundehaltung rechtfertigen die Besteuerung zur Eindämmung.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer bzw. eine besondere Steuer auf den Privatkonsum. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sollen sich Aufwandssteuern an der für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit messen lassen. Da die Hundesteuersatzung seit 2013 nicht mehr angepasst wurde, stehen die Steuersätze in Aurich inflationsbedingt nicht mehr im Verhältnis zu einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Um dem ordnungspolitischen Zweck Rechnung tragen zu können, schlägt die Verwaltung u.a. eine Anpassung der Steuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund sowie für Hunde, von denen eine Gefährdung ausgeht, vor.
Ferner wird der Inhalt der Satzung mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage in Einklang gebracht. Alle Änderungen und Neuerungen sind der Synopse zu entnehmen.
Zur Zeit sind insgesamt 3.255 Hunde in der Stadt Aurich gemeldet. Davon
a) Erster Hund 2.769
b) Zweiter Hund 409
c) Weiterer Hund 77