Sachverhalt:
Die genannten Grundschulen werden prioritär und in dieser Reihenfolge für den schrittweisen Ausbau und die Ausstattung als Ganztagsschulen berücksichtigt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Planungen und Maßnahmen zur baulichen und organisatorischen Umsetzung zu erarbeiten und Fördermittel gemäß dem Ganztags Förderungsgesetz zu beantragen.
Begründung:
Das Ganztags Förderungsgesetz (GaFöG) und das Sozialgesetzbuch XIII (SGB XIII) verpflichten Kommunen, bis zum Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grund Schülerinnen und Grundschüler sicherzustellen. Ziel ist es, den Eltern eine verlässliche Betreuung und Bildung ihrer Kinder zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, diesen Rechtsanspruch durch die schrittweise Einrichtung von Ganztagsschulen zu gewährleisten. Die Auswahl der oben genannten Schulen erfolgte auf Grundlage folgender Kriterien:
- Schulgröße und Bedarfslage
- Raum und Kapazitätsressourcen
- Bauliche Voraussetzungen für den Ganztagesbetrieb
- Entwicklung der Schülerzahlen in künftigen Jahren bis 2029
- Hinzukommen neuer Baugebiete
- Fördermöglichkeiten im Rahmen von Landes- und Bundesprogrammen
Die Grundschule Wallinghausen wird vorbehaltlich eines
weiteren Bedarfs nachweislich in die Planung aufgenommen