1. Abwägungsvorschläge
2. Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Aurich hat am 05.07.2021 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ die Durchführung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Die Stadt Aurich hat die Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf dem Gelände der ehemaligen Blücher-Kaserne zu schaffen. Die Fläche soll in das Stadtgefüge integriert werden. Ziel ist die Schaffung eines nutzungsgemischten Wohnquartiers auf Basis des beschlossenen städtebaulichen Rahmenplans.
Gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte in Verbindung mit § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 07.06.2022 bis 30.06.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans fand die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ statt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Vorlage Nr. 23/058 vom Rat der Stadt Aurich in seiner Sitzung am 23.05.2023 erörtert und beschlossen.
Mit Beschluss des Rates vom 23.05.2023 wurde der Entwurf der 71. FNP-Änderung nebst Begründung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Beteiligung erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 15.06.2023 bis 21.07.2023.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die zum Entwurf 28 eingegangenen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Begründung wiedergegeben und in der beigefügten Anlage Nr. 4 mit Abwägungsvorschlägen versehen. Die Stellungnahmen enthielten vornehmlich Hinweise und keine Bedenken, die eine erneute Beteiligung erforderlich machten.
Die Stellungnahme der Landesforsten nach einem 100 Abstand für Neubauten werden laut Tabelle und dem Hinweis auf das RROP abgewogen.
Die in der Planzeichnung und Begründung erfolgten Anpassungen sind in Punkt 10.2 dargestellt.
Somit kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Im Anschluss an den Feststellungsbeschluss durch die Stadt Aurich ist die 71. Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Aurich zur Genehmigung vorzulegen. Über die Genehmigung ist binnen eines Monats zu entscheiden. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan dann wirksam.