Beschluss:

 

Die Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan Nr.209/1.Änderung „Nördlich Schlossbereich“  - im Verfahren nach § 13a BauGB - mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich der Begründung und der 24. Anpassung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.