Empfehlungsbeschluss:
- Die Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan Nr. 385
„nördlich Tannendörp“ – im Verfahren nach § 13b BauGB – einschließlich der
Begründung und mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der
27. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung und
- die Einleitung zur Aufhebung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 73 für den überlagerten Bereich
werden
beschlossen.
Die Anlagen
sind Bestandteil des Beschlusses.
Ergänzung:
Das Maß der
baulichen Nutzung wird um die Grundflächenzahl 0,3 ergänzt.