Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan Nr. 385 „nördlich Tannendörp“ – im Verfahren nach § 13b BauGB – einschließlich der Begründung und mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der 27. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung und
  2. die Einleitung zur Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 73 für den überlagerten Bereich

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Ergänzung:

 

Das Maß der baulichen Nutzung wird um die Grundflächenzahl 0,3 ergänzt.