Sitzung: 10.12.2020 Rat/32/2020
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/193
Beschluss:
a)
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 der Kernverwaltung
sowie der Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement
und Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen JA 1 bis JA 4 beschlossen.
b)
Der konsolidierte Gesamtabschluss 2019 der Stadt Aurich
wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.
c)
Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse zum
31.12.2019 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:
Stadt Aurich Kernverwaltung:
Der
Jahresfehlbetrag 2019 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑6.926.667,07 €) wird in voller Höhe
auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO
durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der
Jahresüberschuss 2019 im außerordentlichen
Ergebnis (793.648,85 €) wird gemäß § 110 Abs. 6 i.V.m § 123 Abs. 1 NKomVG
in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
NRB
Betriebshof:
Der Jahresüberschuss
2019 des NRB Betriebshof im ordentlichen
Ergebnis (31.083,04 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2019 im außerordentlichen
Ergebnis (136.040,63 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:
Der
Jahresüberschuss 2019 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (19.999,98 €) wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2019 im außerordentlichen
Ergebnis (26.163,22 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB Stadtentwässerung:
Der
Jahresüberschuss 2019 des NRB STEA im ordentlichen
Ergebnis (965.753,38 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d)
Mit dem Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die
im Haushaltsjahr geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zur Kenntnis genommen und genehmigt.
e)
Die Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse für
das Haushaltsjahr 2019 (Anlagen JA 6 –
JA 10) sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage JA 12) werden zur Kenntnis
genommen.
f)
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung der
Bürgermeister beschlossen.