Beschluss:

 

a)    Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 der Kernverwaltung sowie der Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen JA 1 bis JA 4 beschlossen.

b)    Der konsolidierte Gesamtabschluss 2019 der Stadt Aurich wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.

c)    Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Stadt Aurich Kernverwaltung:

 

Der Jahresfehlbetrag 2019 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑6.926.667,07 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Der Jahresüberschuss 2019 im außerordentlichen Ergebnis (793.648,85 €) wird gemäß § 110 Abs. 6 i.V.m § 123 Abs. 1 NKomVG in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Betriebshof:

 

Der Jahresüberschuss 2019 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (31.083,04 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2019 im außerordentlichen Ergebnis (136.040,63 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:

 

Der Jahresüberschuss 2019 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (19.999,98 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2019 im außerordentlichen Ergebnis (26.163,22 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Stadtentwässerung:

 

Der Jahresüberschuss 2019 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (965.753,38 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

d)    Mit dem Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die im Haushaltsjahr geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

e)    Die Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2019 (Anlagen JA 6 – JA 10) sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage JA 12) werden zur Kenntnis genommen.

 

f)     Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung der Bürgermeister beschlossen.