Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung des Vorentwurfes der 63. Flächennutzungsplanänderung,

 

2.   Die Auslegung des Entwurfes zur 63. Flächennutzungsplanänderung als

      Planzeichnung einschließlich Begründung und Umweltbericht,


gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.