Beschluss: einstimmig ohne Änderung empfohlen

Empfehlungsbeschluss

 

Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes wird beschlossen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes des Lärmaktionsplanes zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.