Empfehlungsbeschluss
Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes wird beschlossen. Die Anlagen sind
Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes des
Lärmaktionsplanes zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange beauftragt.