Beschlussvorschlag:
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Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 363 als vorhabenbezogener Bebauungsplan
gem. § 12 des Baugesetzbuches,
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die Aufstellung
der 61. Änderung des
Flächennutzungsplanes,
werden beschlossen.
Die Anlagen sind
Bestandteil der Beschlüsse.