Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 297 „Skagerrakstraße“, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind,
die Abwägung der Stellungnahmen zur Auslegung des Bebauungsplans Nr. 297
„Skagerrakstraße“, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangen sind,
die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und
die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Wasserturm“ im
überdeckten Teilbereich
werden beschlossen.
Die Anlagen zu dieser Vorlage
sind Bestandteile der Beschlüsse.