Bebauungsplan Nr. 368 -Alte Post Ogenbargen-,
-Abwägungsbeschlüsse
-Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am
25.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 368 –Alte Post
Ogenbargen-, als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 des Baugesetzbuches
und die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis
ergab, dass zur Realisierung der Planungsziele, einer Aufstellung des
Bebauungsplanes als verbindlicher Bauleitplan nach § 1 Abs. 2 des
Baugesetzbuches im normalen Verfahren der Vorrang einzuräumen ist.
In Abänderung und Ergänzung des
Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2018 wurde daher die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens als verbindlicher Bauleitplan gem. § 1 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (normaler Bebauungsplan) vom VA der Stadt Aurich am 16.09.2019
beschlossen (siehe hierzu DS Nr. 19/096).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1
in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Anregungen zum Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 368 –Alte Post Ogenbargen- und zur 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes -Erweiterung Alte Post-, eingegangen. Durch die
Abwägungen der Anregungen wurden die Grundlagen der Planung nicht berührt und
führten zu keiner entsprechenden Planänderung.
Die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 368 –Alte Post
Ogenbargen- und zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes –Erweiterung Alte
Post- nebst dazugehörigen Anlagen wurden gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
in der Zeit vom 05.11. bis 06.12.2019 im Rathaus
der Stadt Aurich öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Durch die Abwägungen der Anregungen wurden die
Grundlagen der Planung nicht berührt und führten zu keiner entsprechenden
Planänderung.
Lediglich redaktionelle Änderungen/Ergänzungen bezogen
auf den Satzungsbeschluss des RROP und den Hinweis Nr. 4 wurden ergänzt.
Der Satzungbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 368 –Alte
Post Ogenbargen- inklusive der dazugehörigen Begründung, des Umweltberichtes
und der weiteren Anlagen sowie der Feststellungsbeschluss zur 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes –Erweiterung Alte Post- inklusive der dazugehörigen
Begründung, des Umweltberichtes und der weiteren Anlagen können daher wie
beiliegend gefasst werden.