Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Aurich und der Nettoregiebetriebe sowie der Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2019 bis 2023 - Einbringung des Verwaltungsentwurfes
Vorlage
20/012
Aktenzeichen
12 / 20 20 20 - 2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Am 11.02.2020 wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 von der Verwaltung in den Finanzausschuss eingebracht. Danach wird dieser Entwurf zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Hierzu wird auf die geplante Beratungsfolge in den Fachausschüssen gemäß der Anlage 2 hingewiesen. Parallel dazu erfolgt die Anhörung gemäß § 93 Abs. 3 S. 2 NKomVG der Ortsräte in den jeweiligen Ortsratssitzungen. Auf die Anlage 5 wird verwiesen.

 

Die ggfls. im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2020 in den jeweiligen Fachausschüssen beschlossenen Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf werden in der gewohnten Form von der Verwaltung bis zur endgültigen Beschlussfassung des Rates durch Ergänzungsvorlagen (20/012/x) zu dieser Beschlussvorlage einschließlich detaillierter Veränderungslisten mitgeteilt.

 

Der ausgehändigte gedruckte Haushaltsplanentwurf 2020 enthält auch in diesem Jahr zunächst wieder die Produktbeschreibungen für die vom Rat im Haushaltsjahr 2019 festgelegten wesentlichen Produkte. Abgedruckt sind hier jedoch z.Zt. nur überwiegend die Produkttexte. Darüber hinaus sind die Produkte für die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen mit neuen Zielvereinbarungen für das Haushaltsjahr 2020 sowie aktuellen Strukturdaten und Kennzahlen in gewohnter Form als „Produktbuch 2020“ als Anlage 6 beigefügt.

 

Aufgabe des Rates und Ziel der Beratungen zum Haushalt 2020 im Finanzausschuss und den weiteren Fachausschüssen wird die Festlegung und Definition der neuen wesentlichen Produkte einschließlich der neuen Ziele für das kommende Haushaltsjahr 2020 sein. Auf eine gesonderte (nicht öffentliche) Sitzung des Finanzausschusses zur Vorbereitung und Festlegung der wesentlichen Produkte für 2020 wird in diesem Jahr verzichtet.

 

 

Wesentliche Eckpunkte des Haushaltsentwurfes 2020 in Kürze:

 

  • Der Haushaltsentwurf ist im Haushaltsjahr 2020 und den nachfolgenden 3 Finanzplanjahren 2021 bis 2023 nur im letzten Jahr ausgeglichen:

 

  • Die langfristige Verschuldung steigt deutlich an:

 

  • Die Liquiditätskredite können weiterhin nicht abgebaut werden:

 

Erläuterungen zur allgemeines Haushaltslage:

 

Bereits seit dem Jahr 2015 befindet sich die Stadt Aurich in einer schwieriger gewordenen Haushaltslage, die im Wesentlichen geprägt ist von den Auswirkungen eines Rückgangs des Gewerbesteueraufkommens bzw. einmaliger Rückzahlungen. Daraus resultierten erstmals seit einem längeren Zeitraum unausgeglichene Haushalte im Plan. Die Gewerbesteuerentwicklung zeigt voraussichtlich auch weiterhin einen rückläufigen bzw. stagnierenden Trend. In 2019 kam es erneut zu einer Ergebnisverschlechterung. Entgegen der positiven Prognose musste in 2019 die Einnahmeerwartung bei der Gewerbesteuer von 24 Mio. Euro (Haushaltsansatz 2019) um 7 Mio. Euro auf nunmehr 17 Mio. Euro reduziert werden. Ursächlich waren Anpassungen von Vorauszahlungen für die Kalenderjahre 2018 und 2019. Auf die Vorlage (Drs. 19/132) sowie auf die Finanzberichte aus 2019 wird verwiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 und die drei folgenden Finanzplanjahre sind Gewerbesteuererträge in Höhe von jeweils 18 Mio. Euro eingeplant.

 

Um dieser negativen Entwicklung der Finanzlage wirksam zu begegnen, ist auch weiterhin ein kritischer Umgang mit den sich aus den getätigten und anstehenden Investitionen hervorgehenden Folgekosten für die kommenden Ergebnishaushalte erforderlich. Dies trifft alle Produktbereiche der Stadt Aurich gleichermaßen. Auch ist nach wie vor der Fokus der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung auf die Reduzierung der freiwilligen Leistungen zu richten. Aus diesem Grund ist dieser Vorlage in der Anlage 7 wieder eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Aurich einschließlich der Unterdeckungen der wesentlichen städtischen Einrichtungen beigefügt. Dies entspricht auch den Empfehlungen aus dem Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 2007-2009.

 

Erläuterungen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage 2019/2020:

 

Der Bestand an liquiden Mitteln (Kassenbestand) zum 31.12.2019 betrug 10,1 Mio. €. Der Bestand an Liquiditätskrediten zum 31.12.2019 betrug 55,9 Mio. €. Ende 2019 ergibt sich somit rechnerisch ein negativer Kassenbestand in Höhe von -45,8 Mio. €. Seit 2014 ist eine permanente Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erforderlich. Hierzu wird daher auch auf die Ausführungen und Präsentationen zur Einbringung des Verwaltungsentwurfes 2020 im Finanzausschuss am 11.02.2020 verwiesen.

 

Hierbei ist zu beachten, dass die Darstellung der Gesamtfinanzhaushalte der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe im ausgehändigten Haushaltsplanentwurf 2020 in den jeweiligen Haushaltsjahren 2020 bis 2023 – abweichend von der bekannten Präsentation anlässlich der Haushaltseinbringung – mit dem jeweiligen Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen (Zeile 37 Gesamtfinanzhaushalt) des betreffenden Haushaltsjahres endet und zunächst keine Fortschreibung des Kassenbestandes über alle Finanzplanjahre ausgewiesen ist.

 

Die evtl. zu bildenden und in das Haushaltjahr 2020 zu übertragenden Haushaltsreste 2019 (für Investitionen) sind als vorläufig anzusehen. Die Bildung von Haushaltsresten ist typischerweise eine Aufgabe im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses im 1. Quartal des Folgejahres. Eine Aufstellung über die gebildeten Haushaltsreste aus Vorjahren ist regelmäßiger Bestandteil (Anlage) des doppischen Jahresabschlusses. Dennoch ist dieser Vorlage in der Anlage 4 eine Liste der vorläufig geplanten Haushaltsreste 2019 zur ersten Orientierung und Kenntnisnahme beigefügt.

 

Wegen der erneuten tatsächlich erheblich geringeren Inanspruchnahme der Auszahlungsermächtigung für Investitionen bei der KernV und der Nettoregiebetriebe im Haushaltsjahr 2019 (ca. -50 % zum 31.12.19) gegenüber dem Plan (über 16 Mio. € weniger Auszahlungen als lt. Ansatz+HHR) wurde die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2019 für Investitionskredite in Höhe von ca. 10 Mio. € bisher nicht völlig in Anspruch genommen. Hierzu wird auch auf die Ergebnisse des Investitionscontrollings im Rahmen des letzten Finanzberichtes 2019 zum 31.12.2019 (Infovorlage 20/014) verwiesen. Danach sind in der KernV und in den Nettoregiebetrieben noch erhebliche Investitionsmaßnahmen aus dem Haushalt 2019 einschließlich der Haushaltsreste abzuarbeiten, fortzuführen und abschließend zu finanzieren. Hierfür steht noch eine Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rd. 8 Mio. € zur Verfügung. Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2019 kann per Gesetz noch bis zum Ablauf des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2020) in Anspruch genommen werden.

 

 

Erläuterungen zur Haushaltsentwicklung lt. Entwurf 2020:

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020 zeigt sich im aktuellen neuen Haushaltsjahr 2020 und in den zwei folgenden Finanzplanjahren 2021 bis 2022 im Ergebnis unausgeglichen. Lediglich in 2023 wir ein leichter Überschuss erwartet.

Nachfolgend die Ergebnisentwicklung im Ergebnishaushalt Kernverwaltung lt. Haushaltsplanentwurf 2020:

 

Der Rückgang des Gewerbesteueraufkommens konnte nur zum Teil durch erhaltene Schlüsselzuweisungen bzw. reduzierte Transferumlagen (Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) kompensiert werden. Die Mittelanmeldungen aller Fachdienste zum Ergebnishaushalt 2020 ff. wurden einer kritischen Prüfung unterzogen und zum Teil erheblich reduziert. Trotz dieser Kürzungen kann für 2020 kein Haushaltsausgleich erreicht werden. Bedingt durch die vorhandene Überschussrücklage zum 31.12.2018 in Höhe von 34,5 Mio. Euro gilt der Ergebnishaushalt dennoch als ausgeglichen. Somit besteht für die Stadt Aurich nach wie vor keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Dennoch besteht aufgrund der insgesamt negativen Haushaltsentwicklung die Gefahr, dass die Stadt Aurich – ohne eine wirksame Gegensteuerung - ihre dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit einbüßt. Daher ist es nach Auffassung der Verwaltung auch weiterhin unumgänglich mit dem Haushalt 2020 ff. die bereits mit dem Haushalt 2015 eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen fortzuführen.

 

In Summe der Erlöse und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes 2020 ergeben sich nachfolgende Veränderungen zum Vorjahreshaushalt 2019:

 

Wegen der unausgeglichenen Finanzplanjahre 2020 bis 2022 im Ergebnishaushalt wird auch bei dem sogenannten „Cashflow“, dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt (zahlungswirksame Erträge u. Aufwendungen ohne Sonderpostenauflösung und Abschreibungen), in diesen  Jahren nur ein geringer Überschuss aus Zahlungsmitteln erzielt, der neben den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (u.a. Investitionszuschüsse u. Beiträge) und den Investitionskrediten wesentlich zur Finanzierung der bisherigen städtischen Investitionen zur Verfügung stand. Das bedeutet für die künftige Investitionstätigkeit, dass weiterhin alle anstehenden Investitionen, denen keine Zuschüsse entgegenstehen, ausschließlich durch neue Investitionskredite finanziert werden müssen.

 

Hierzu die Entwicklung des Finanzhaushaltes der Kernverwaltung von 2020 bis 2023 lt. Haushaltsentwurf 2020:

 

 

Erg. 2018

Plan 2019

Plan 2020

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

57.608

89.744

83.644

82.822

83.918

84.880

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

79.830

81.783

80.731

80.793

81.291

81.873

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-22.222

7.961

2.913

2.029

2.627

3.007

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.055

7.633

8.138

6.580

4.400

6.096

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

12.777

17.176

15.989

11.359

10.789

8.755

Saldo aus Investitionstätigkeit

-8.722

-9.543

-7.851

-4.778

-6.390

-2.659

Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag

-30.944

-1.582

-4.938

-2.749

-3.763

348

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

11.565

13.290

9.180

4.780

6.390

2.660

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.483

6.687

4.523

3.455

3.644

3.803

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

9.082

6.603

4.658

1.326

2.747

-1.143

Änderung Finanzmittelbestand

-21.862

5.021

-280

-1.423

-1.017

-794

 

Diese Tatsachen führen dazu, dass – neben der noch bestehenden Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 (8 Mio. €) in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 in Summe neue Investitionskredite in Höhe von über 21,7 Mio. € aufgenommen werden müssen. Die Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit reichen nicht einmal für die ordentliche Tilgung der Investitionskredite. Zusätzlich sind im Finanzhaushalt weiterhin Liquiditätskredite zur Kassenverstärkung erforderlich. Hier besteht ein Liquiditätsproblem und die Sicherstellung der Liquidität nach § 110 Abs. 4 S. 3 NKomVG ist gefährdet.

 

Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zum Zahlenwerk des Haushaltes 2019 wird auf den im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2019 beigefügten Haushaltsvorbericht verwiesen, der mit der Software von IKVS (Interkommunales Vergleichssystem) unter Einbindung von zahlreichen Tabellen, Grafiken und Diagrammen aufbereitet wurde.