Sachverhalt:
Am 11.02.2020 wird der
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 von der Verwaltung in den
Finanzausschuss eingebracht. Danach wird dieser Entwurf zur weiteren Beratung
an die Fachausschüsse verwiesen. Hierzu wird auf die geplante Beratungsfolge in
den Fachausschüssen gemäß der Anlage 2 hingewiesen. Parallel dazu erfolgt die Anhörung gemäß § 93 Abs. 3 S. 2 NKomVG der
Ortsräte in den jeweiligen Ortsratssitzungen. Auf die Anlage 5 wird
verwiesen.
Die ggfls. im Rahmen der
Beratungen des Haushaltes 2020 in den jeweiligen Fachausschüssen beschlossenen
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf werden in der gewohnten Form
von der Verwaltung bis zur endgültigen Beschlussfassung des Rates durch
Ergänzungsvorlagen (20/012/x) zu dieser Beschlussvorlage einschließlich
detaillierter Veränderungslisten mitgeteilt.
Der ausgehändigte gedruckte
Haushaltsplanentwurf 2020 enthält auch in diesem Jahr zunächst wieder die
Produktbeschreibungen für die vom Rat im Haushaltsjahr 2019 festgelegten
wesentlichen Produkte. Abgedruckt sind hier jedoch z.Zt. nur überwiegend die
Produkttexte. Darüber hinaus sind die Produkte für die Haushaltsberatungen in
den Fachausschüssen mit neuen Zielvereinbarungen für das Haushaltsjahr 2020
sowie aktuellen Strukturdaten und Kennzahlen in gewohnter Form als „Produktbuch
2020“ als Anlage 6 beigefügt.
Aufgabe des Rates und Ziel der
Beratungen zum Haushalt 2020 im Finanzausschuss und den weiteren
Fachausschüssen wird die Festlegung und Definition der neuen wesentlichen
Produkte einschließlich der neuen Ziele für das kommende Haushaltsjahr 2020
sein. Auf eine gesonderte (nicht öffentliche) Sitzung des Finanzausschusses zur
Vorbereitung und Festlegung der wesentlichen Produkte für 2020 wird in diesem
Jahr verzichtet.
Wesentliche Eckpunkte des Haushaltsentwurfes 2020 in Kürze:
- Der
Haushaltsentwurf ist im Haushaltsjahr 2020 und den nachfolgenden 3
Finanzplanjahren 2021 bis 2023 nur im letzten Jahr ausgeglichen:
- Die langfristige
Verschuldung steigt deutlich an:
- Die Liquiditätskredite
können weiterhin nicht abgebaut werden:
Erläuterungen zur allgemeines Haushaltslage:
Bereits seit dem Jahr 2015 befindet sich die
Stadt Aurich in einer schwieriger gewordenen Haushaltslage, die im Wesentlichen
geprägt ist von den Auswirkungen eines Rückgangs des Gewerbesteueraufkommens
bzw. einmaliger Rückzahlungen. Daraus resultierten erstmals seit einem längeren
Zeitraum unausgeglichene Haushalte im Plan. Die Gewerbesteuerentwicklung zeigt
voraussichtlich auch weiterhin einen rückläufigen bzw. stagnierenden Trend. In
2019 kam es erneut zu einer Ergebnisverschlechterung. Entgegen der positiven
Prognose musste in 2019 die Einnahmeerwartung bei der Gewerbesteuer von 24 Mio.
Euro (Haushaltsansatz 2019) um 7 Mio. Euro auf nunmehr 17 Mio. Euro reduziert
werden. Ursächlich waren Anpassungen von Vorauszahlungen für die Kalenderjahre
2018 und 2019. Auf die Vorlage (Drs. 19/132) sowie auf die Finanzberichte aus
2019 wird verwiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 und die drei folgenden
Finanzplanjahre sind Gewerbesteuererträge in Höhe von jeweils 18 Mio. Euro
eingeplant.
Um dieser negativen Entwicklung der Finanzlage
wirksam zu begegnen, ist auch weiterhin ein kritischer Umgang mit den sich aus
den getätigten und anstehenden Investitionen hervorgehenden Folgekosten für die
kommenden Ergebnishaushalte erforderlich. Dies trifft alle Produktbereiche der
Stadt Aurich gleichermaßen. Auch ist nach wie vor der Fokus der Anstrengungen
zur Haushaltskonsolidierung auf die Reduzierung der freiwilligen Leistungen zu
richten. Aus diesem Grund ist dieser Vorlage in der Anlage 7 wieder eine
Aufstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Aurich einschließlich der
Unterdeckungen der wesentlichen städtischen Einrichtungen beigefügt. Dies
entspricht auch den Empfehlungen aus dem Bericht des Niedersächsischen
Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahre
2007-2009.
Erläuterungen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage 2019/2020:
Der Bestand an liquiden Mitteln (Kassenbestand)
zum 31.12.2019 betrug 10,1 Mio. €. Der Bestand an Liquiditätskrediten zum
31.12.2019 betrug 55,9 Mio. €. Ende 2019 ergibt sich somit rechnerisch ein
negativer Kassenbestand in Höhe von -45,8 Mio. €. Seit 2014 ist eine permanente
Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erforderlich. Hierzu wird daher auch
auf die Ausführungen und Präsentationen zur Einbringung des
Verwaltungsentwurfes 2020 im Finanzausschuss am 11.02.2020 verwiesen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Darstellung
der Gesamtfinanzhaushalte der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe im
ausgehändigten Haushaltsplanentwurf 2020 in den jeweiligen Haushaltsjahren 2020
bis 2023 – abweichend von der bekannten Präsentation anlässlich der
Haushaltseinbringung – mit dem jeweiligen Saldo aus Einzahlungen und
Auszahlungen (Zeile 37 Gesamtfinanzhaushalt) des betreffenden Haushaltsjahres
endet und zunächst keine Fortschreibung des Kassenbestandes über alle
Finanzplanjahre ausgewiesen ist.
Die evtl. zu bildenden und in das Haushaltjahr
2020 zu übertragenden Haushaltsreste 2019 (für Investitionen) sind als
vorläufig anzusehen. Die Bildung von Haushaltsresten ist typischerweise eine
Aufgabe im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses im 1. Quartal des
Folgejahres. Eine Aufstellung über die gebildeten Haushaltsreste aus Vorjahren
ist regelmäßiger Bestandteil (Anlage) des doppischen Jahresabschlusses. Dennoch
ist dieser Vorlage in der Anlage 4 eine Liste der vorläufig geplanten
Haushaltsreste 2019 zur ersten Orientierung und Kenntnisnahme beigefügt.
Wegen der erneuten tatsächlich erheblich
geringeren Inanspruchnahme der Auszahlungsermächtigung für Investitionen bei
der KernV und der Nettoregiebetriebe im Haushaltsjahr 2019 (ca. -50 % zum 31.12.19)
gegenüber dem Plan (über 16 Mio. € weniger Auszahlungen als lt. Ansatz+HHR)
wurde die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2019 für
Investitionskredite in Höhe von ca. 10 Mio. € bisher nicht völlig in Anspruch
genommen. Hierzu wird auch auf die Ergebnisse des Investitionscontrollings im
Rahmen des letzten Finanzberichtes 2019 zum 31.12.2019 (Infovorlage 20/014)
verwiesen. Danach sind in der KernV und in den Nettoregiebetrieben noch
erhebliche Investitionsmaßnahmen aus dem Haushalt 2019 einschließlich der
Haushaltsreste abzuarbeiten, fortzuführen und abschließend zu finanzieren. Hierfür
steht noch eine Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rd. 8
Mio. € zur Verfügung. Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2019 kann
per Gesetz noch bis zum Ablauf des auf das Haushaltsjahr folgenden
Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2020) in Anspruch genommen werden.
Erläuterungen zur Haushaltsentwicklung lt. Entwurf 2020:
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020 zeigt sich
im aktuellen neuen Haushaltsjahr 2020 und in den zwei folgenden Finanzplanjahren
2021 bis 2022 im Ergebnis unausgeglichen. Lediglich in 2023 wir ein leichter
Überschuss erwartet.
Nachfolgend die Ergebnisentwicklung im
Ergebnishaushalt Kernverwaltung lt. Haushaltsplanentwurf 2020:
Der Rückgang des Gewerbesteueraufkommens konnte
nur zum Teil durch erhaltene Schlüsselzuweisungen bzw. reduzierte
Transferumlagen (Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) kompensiert werden. Die
Mittelanmeldungen aller Fachdienste zum Ergebnishaushalt 2020 ff. wurden einer
kritischen Prüfung unterzogen und zum Teil erheblich reduziert. Trotz dieser
Kürzungen kann für 2020 kein Haushaltsausgleich erreicht werden. Bedingt durch
die vorhandene Überschussrücklage zum 31.12.2018 in Höhe von 34,5 Mio. Euro
gilt der Ergebnishaushalt dennoch als ausgeglichen. Somit besteht für die Stadt
Aurich nach wie vor keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Dennoch besteht aufgrund der insgesamt
negativen Haushaltsentwicklung die Gefahr, dass die Stadt Aurich – ohne eine
wirksame Gegensteuerung - ihre dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit einbüßt.
Daher ist es nach Auffassung der Verwaltung auch weiterhin unumgänglich mit dem
Haushalt 2020 ff. die bereits mit dem Haushalt 2015 eingeleiteten
Konsolidierungsmaßnahmen fortzuführen.
In Summe der Erlöse und Aufwendungen des
Ergebnishaushaltes 2020 ergeben sich nachfolgende Veränderungen zum
Vorjahreshaushalt 2019:
Wegen der unausgeglichenen Finanzplanjahre 2020
bis 2022 im Ergebnishaushalt wird auch bei dem sogenannten „Cashflow“, dem
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt (zahlungswirksame Erträge
u. Aufwendungen ohne Sonderpostenauflösung und Abschreibungen), in diesen Jahren nur ein geringer Überschuss aus
Zahlungsmitteln erzielt, der neben den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
(u.a. Investitionszuschüsse u. Beiträge) und den Investitionskrediten
wesentlich zur Finanzierung der bisherigen städtischen Investitionen zur
Verfügung stand. Das bedeutet für die künftige Investitionstätigkeit, dass
weiterhin alle anstehenden Investitionen, denen keine Zuschüsse entgegenstehen,
ausschließlich durch neue Investitionskredite finanziert werden müssen.
Hierzu die Entwicklung des Finanzhaushaltes der
Kernverwaltung von 2020 bis 2023 lt. Haushaltsentwurf 2020:
|
Erg. 2018 |
Plan 2019 |
Plan 2020 |
Plan 2021 |
Plan 2022 |
Plan 2023 |
|
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
57.608 |
89.744 |
83.644 |
82.822 |
83.918 |
84.880 |
|
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
79.830 |
81.783 |
80.731 |
80.793 |
81.291 |
81.873 |
|
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
-22.222 |
7.961 |
2.913 |
2.029 |
2.627 |
3.007 |
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
4.055 |
7.633 |
8.138 |
6.580 |
4.400 |
6.096 |
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
12.777 |
17.176 |
15.989 |
11.359 |
10.789 |
8.755 |
|
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
-8.722 |
-9.543 |
-7.851 |
-4.778 |
-6.390 |
-2.659 |
|
Finanzmittelüberschuss
/ -fehlbetrag |
-30.944 |
-1.582 |
-4.938 |
-2.749 |
-3.763 |
348 |
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
11.565 |
13.290 |
9.180 |
4.780 |
6.390 |
2.660 |
|
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
2.483 |
6.687 |
4.523 |
3.455 |
3.644 |
3.803 |
|
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
9.082 |
6.603 |
4.658 |
1.326 |
2.747 |
-1.143 |
|
Änderung
Finanzmittelbestand |
-21.862 |
5.021 |
-280 |
-1.423 |
-1.017 |
-794 |
Diese Tatsachen führen dazu, dass – neben der
noch bestehenden Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 (8 Mio. €) in
den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 in Summe neue Investitionskredite
in Höhe von über 21,7 Mio. € aufgenommen werden müssen. Die Überschüsse aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit reichen nicht einmal für die ordentliche Tilgung
der Investitionskredite. Zusätzlich sind im Finanzhaushalt weiterhin
Liquiditätskredite zur Kassenverstärkung erforderlich. Hier besteht ein
Liquiditätsproblem und die Sicherstellung der Liquidität nach § 110 Abs. 4 S. 3
NKomVG ist gefährdet.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zum
Zahlenwerk des Haushaltes 2019 wird auf den im gedruckten Haushaltsplanentwurf
2019 beigefügten Haushaltsvorbericht verwiesen, der mit der Software von IKVS
(Interkommunales Vergleichssystem) unter Einbindung von zahlreichen Tabellen,
Grafiken und Diagrammen aufbereitet wurde.