Sachverhalt:

Die Planung der mittel- und langfristigen Siedlungsentwicklung ist der wesentliche Inhalt des Siedlungsentwicklungskonzeptes der Stadt Aurich. Im Rahmen der langfristigen Siedlungsentwicklungsplanung wurden die, unter den landesplanerischen Vorgaben einer vorrangigen Innenentwicklung, für eine langfristige Bebauung geeigneten Flächen ermittelt und kartographiert.

 

Die Innenbereichssatzung dient der Klarstellung der Flächen, die den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schirum gemäß § 34 BauGB darstellen. Gleichzeitig wurden im Hinblick auf eine sinnvolle Siedlungsabrundung angrenzende Außenbereichsflächen einbezogen.

 

Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 371 und Nr. 327 werden durch die Satzung Nr. 63 „Ortskern Schirum“ überplant und sollen parallel aufgehoben werden.

 

Die Planunterlagen der Satzung haben nunmehr Auslegungsreife gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erlangt.