Sachverhalt:
Der Rat hat als wesentliches Produkt die Bereitstellung und den Betrieb von
KITAs festgelegt. Unter der lfd. Nr. 4 dieses wesentlichen Produktes wurde die Überarbeitung der Gebührensatzung für
Kinderkrippen als konkretes Ziel für das Jahr 2019 festgelegt.
In der Sitzung am 10.03.20 wurde dem SozA die Überarbeitung der Gebührenberechnung für die Krippe mit verschiedenen Modellen vorgestellt. Der Ausschuss hat in der Sitzung die proportionale Berechnung der Gebühren auf Basis der alten Gebührentabelle als das gerechteste Berechnungsmodell beurteilt und beschlossen, die Informationsvorlage als Beschlussvorlage zu werten. Es wurde beschlossen, die Gebührensatzung mit dieser Berechnungsmethode umzusetzen.
Eine Reduzierung der Anzahl der Gebührenstufen von 55 auf max. 14 Stufen wurde unterdessen verworfen. Die Gebührentabellen für Krippe Vormittags und Ganztag wurde aufgrund dieser Vorgaben überarbeitet und liegen als Anlage bei.
Für die Berechnung der Gebühren wird das Einkommen von Großeltern die mit den Antragstellern in einem Haushalt leben, in Zukunft nicht mehr berücksichtigt.