Betreff
Gebührensatzung Krippe
Vorlage
19/148/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat als wesentliches Produkt die Bereitstellung und den Betrieb von KITAs festgelegt. Unter der lfd. Nr. 4 dieses wesentlichen Produktes wurde die Überarbeitung der Gebührensatzung für Kinderkrippen als konkretes Ziel für das Jahr 2019 festgelegt.

 

In der Sitzung am 16.06.20 wurde dem SozA die Überarbeitung der Gebührenberechnung mit den beschlossenen Änderungen aus der Sitzung vom 10.03.20 erneut vorgestellt.

 

Die neue Gebührentabelle beinhaltet eine Gebührenstaffelung in 55 Stufen, die aufgrund proportionaler Berechnung auf Basis der alten Gebührentabelle vorgenommen wurde.