Sachverhalt:
Die Käufer erwerben die aus dem anliegenden Lageplan ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Gewerbehalle (Büro- und Werkstattgebäude) zum Betrieb eines Ingenieurbüros mit Kfz.-Prüfstelle inkl. Schadensabteilung.
Das Gewerbegrundstück soll nach Fertigstellung des Bauvorhabens an die von
einem der Käufer betriebene Firma vermietet werden.
Das Investitionsvorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 02. März 2020 durch einen der Käufer vorgestellt.
Die Käufer haben nach Fertigstellung der
Ursprungsbeschlussvorlage angesichts der Corona-Pandemie und den damit
verbundenen Einschränkungen die Verlängerung der Bebauungsfrist von 2 auf 3
Jahre erbeten.