Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.03.2007 die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets „Historische Altstadt Aurich“ mit einem Durchführungszeitraum von 12 Jahren beschlossen. Am 25.08.2016 hat der Rat der Stadt Aurich die 1. Satzungsänderung und somit die Verlängerung der Verfahrensdauer der Sanierung von 12 Jahren auf 15 Jahre, bis zum Ende des Jahres 2022, beschlossen (Vorlagen Nr. 16/125). Im Jahr 2018 wurde das Abschlusskonzept für die Sanierung beschlossen, da davon ausgegangen wurde, dass das Städtebauförderungsprogramm seitens des Landes eingestellt wird (Vorlage Nr. 18/168). 2019 hat sich ergeben, dass die Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 neu aufgestellt wird. Am 12.12.2019 hat der Rat der Stadt Aurich die Überführung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Aurich“ in das Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne beschlossen. Es wurde darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang eine erneute Verlängerung der Verfahrensdauer der Sanierung beabsichtigt ist (Vorlage Nr. 19/235). Mit Bescheid vom August 2020 wurde das Sanierungsgebiet in das Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren als Fortsetzungsmaßnahme überführt.
Mit der Überführung in das Förderprogramm Lebendige
Zentren können die Maßnahmen des Abschlusskonzeptes von 2018 – vor allem die
Maßnahmen, die aus zeitlichen Gründen außerhalb der Sanierung erfolgen sollten
– im Rahmen der Sanierung umgesetzt werden. Hinzu kommen die neuen Maßnahmen der
Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
aus dem Jahr 2020. Gem. § 142 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die
Verfahrensdauer auf maximal 15 Jahre festgelegt. Nach § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB
kann jedoch durch Beschluss eine Verlängerung dieser Frist erfolgen, wenn die
Umsetzung der Sanierung nicht innerhalb der Verfahrensdauer durchgeführt werden
kann. Die Durchführung der umfangreichen Sanierung und das Erreichen der
Sanierungsziele lassen sich nicht innerhalb der beschlossenen Verfahrensdauer
von 15 Jahren realisieren, sodass die Verfahrensdauer um weitere 8 Jahre bis
Ende des Jahres 2030 verlängert werden soll. Die Neuordnung und Neugestaltung
der Quartiere zwischen der Große Mühlenwallstraße und der Wallstraße einschließlich
der Zufahrt zur Tiefgarage sowie zwischen Norderstraße, Kleine
Mühlenwallstraße, Wallstraße und Marktstraße und die Neugestaltung der
Fußgängerzone als Maßnahmen des Abschlusskonzeptes werden erfahrungsgemäß noch
einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Fortschreibung des ISEK wurde 2020 u.a.
die Maßnahme der Neuordnung des ZOB in die Sanierung aufgenommen. Diese lasse
sich erst nach der Neuorganisation des Verkehrs und dem Rückbau des ZOB
ermöglichen.