Betreff
Verkauf eines städtischen Grundstücks im Carolinengang
Vorlage
20/210/1
Aktenzeichen
14.1 941-12/654
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Käufer erwerben die im anliegenden Lageplan grün unterlegt dargestellte Grundstücksfläche zum Erhalt der auf der Grundstücksfläche befindlichen Blutbuche. Mit Besitzübergabe, d. h. mit dem Tage der Beurkundung des Kaufvertrages, geht die Verkehrssicherungspflicht auf die Käufer über.

 

Der Kaufpreis in Höhe von 30,00 €/m², mithin in Höhe von insgesamt ca. 10.440,00 € wird voraussichtlich in monatlichen Raten gezahlt, deren Höhe noch festgesetzt werden muss. Der jeweils nicht gezahlte Teilkaufpreis wird durch Eintragung einer Restkaufgeldhypothek im Grundbuch dinglich gesichert, soweit nicht die Zahlung des Kaufpreises in einer Summe erfolgt.

 

Bei dem Quadratmeterpreis handelt es sich um 10 % des gemittelten Bodenrichtwertes (Sanierungsendwert). Sofern der Gutachterausschuss des Katasteramtes Aurich zu dem Schluss kommt, dass der Sanierungsanfangswert Berücksichtigung zu finden hat, wird der Kaufvertragsentwurf vor Beurkundung des Vertrages – auch hinsichtlich der Rückerwerbskaufpreise - entsprechend angepasst werden.

 

Die Käufer räumen der Stadt Aurich ein unveräußerliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für den
1. Verkaufsfall ein, bei dem es ausgeübt werden kann. Der Kaufpreis für einen entsprechenden Erwerbsfall beträgt wiederum 30,00 €/m². Sollte der Kaufpreis bis zum Eintritt der Vorkaufsrechtsausübung nicht vollständig gezahlt worden sein, erfolgt eine Verrechnung mit dem dann zu zahlenden Kaufpreis.

 

Die Stadt Aurich behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz für den Fall vor, dass die auf dem Grundbesitz befindliche, im Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzte Blutbuche, gleich aus welchem Grund, keine ausreichende Vitalität (definiert über die Vitalitätsstufen nach Roloff) mindestens nach Vitalitätsstufe 3 mehr aufweist.  Auch hier beträgt der Rückkaufpreis 30,00 €/m². Es erfolgt ebenfalls eine Verrechnung mit einem evtl. noch nicht ausgeglichenen Teilkaufpreis.

 

Das Wiederkaufsrecht kann ausgeübt werden innerhalb von 6 Monaten nach Kenntniserlangung über die zur Ausübung des Wiederkaufs rechtfertigenden Gründe. Die Käufer bevollmächtigen die zur Vertretung der Stadt Aurich ermächtigten Mitarbeiter bereits jetzt, die zur Rückübertragung des Grundbesitzes erforderlichen Erklärungen für sie abzugeben.

 

In den zur Kontrolle der Verkehrssicherheit der Blut-Buche geschlossene Vertrag treten die Käufer unter Übernahme aller daraus resultierenden Rechte und Pflichten ein und stellen die Stadt Aurich insoweit von einer Inanspruchnahme frei.

 

Evtl. sich aus dem noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan ergebene, noch zu vereinbarende Regelungen, werden in dem Kaufvertrag Berücksichtigung finden.

 

 

 

Grund der Änderung der Beschlussvorlage 20/210:

Zum Erhalt der Blutbuche wurden 2018 zwei Erdanker mit einer Stahlverseilung zur Stabilisierung der Baumkrone eingebaut. Daher wird die zu verkaufende Grundstücksteilfläche nach Osten um den Bereich erweitert, in dem die Erdanker und die Stahlverseilung verlaufen. Somit kann die Kontrolle der Verkehrssicherheit vollständig auf die Käufer übergehen.

 

Einer der Erdanker wurde bei Bauarbeiten beschädigt. Dieser Erdanker wird auf Kosten der Stadt Aurich vor der Besitzübergabe ausgetauscht.