Betreff
Verkauf eines städtischen Grundstücks im Carolinengang
Vorlage
20/210/2
Aktenzeichen
14.1 941-12/654
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Käufer hat die im anliegenden Lageplan grün unterlegt dargestellte Grundstücksfläche zum Erhalt der auf der Grundstücksfläche befindlichen Blutbuche erworben. Mit Besitzübergabe, d. h. mit dem Tage der Beurkundung des Kaufvertrages, ist die Verkehrssicherungspflicht auf den Käufer übergegangen.

 

Der Kaufpreis in Höhe von 30,00 €/m², mithin in Höhe von insgesamt ca. 10.440,00 € ist bisher nicht fällig und nicht gezahlt. Die Eigentumsumschreibung zugunsten des Käufers ist bisher ebenfalls nicht erfolgt.

 

Mit Gutachten vom 25. Mai 2021 wurde festgestellt, dass die Blutbuche aufgrund des vorhandenen Brandkrustenpilzes kurzfristig gefällt werden muss, da eine Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

 

Der Grundstückskaufvertrag vom 06. Januar 2021 sieht vor, dass die Grundstücksfläche u. a. dann an die Stadt Aurich zurückübertragen wird, wenn die Blutbuche gefällt wurde oder keine ausreichende Vitalität mindestens nach Vitalitätsstufe 3 mehr aufweist. Der Anspruch auf Wiederkauf des Grundbesitzes durch die Stadt Aurich ist gegeben.

 

Um weitere Kosten (Notar- und Gerichtskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer) zu vermeiden, soll der mit dem Käufer geschlossene Kaufvertrag aufgehoben werden.