- Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Planungsanlass/Planungsinhalte
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 382 war in den letzten Jahren ein Nahversorgungsbetrieb angesiedelt. Der Standort Wiesenstraße diente in der Vergangenheit immer der Nahversorgung des Stadtnordens im Ortsteil Sandhorst. Der Grundeigentümer plant nun auf dem Standort die Errichtung eines Lebensmittelsupermarktes mit rund 1.200 m² Verkaufsfläche.
Die Bauleitplanunterlagen haben im Zeitraum vom 20.01.2020 bis
einschließlich 31.01.2020 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB ausgelegen. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Es sind Stellungnahmen eingegangen. Ein Teil der Stellungnahmen enthielt
Hinweise zur Einzelhandelsansiedlung respektive der noch zu erstellenden Verträglichkeitsuntersuchung.
Diese wurde im Rahmen der Entwurfsbearbeitung erstellt und ist dieser Vorlage
in der Anlage beigefügt.
Die Stellungnahmen wurden geprüft, abgewogen und ggfs. entsprechend in
den vorliegenden Planunterlagen berücksichtigt und eingearbeitet. Die
Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen.
Für die im Plangebiet bereits entfernten Laubbäume erfolgen im Plangebiet
selbst (vier Bäume) als auch benachbart am Ostfrieslandwanderweg (acht Bäume)
Ersatzanpflanzungen.
Planverfahren
Für das Plangebiet sind die Voraussetzungen zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im gemäß § 13a BauGB gegeben. Der Bebauungsplan soll somit im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a, Abs. 2, Nr. 2 im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Darstellung der Art der Nutzung soll von Wohnbauflächen in Sonderbauflächen geändert werden. Die Planunterlagen haben nunmehr Auslegungsreife gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erlangt.