Betreff
Bebauungsplan Nr. 381 -Südlich Wallster Weg-, Ortsteil Walle, einschließlich der 32. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung.
- Auslegungsbeschluss
- Abwägungsbeschluss
Vorlage
21/049
Aktenzeichen
21.26.381
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 381 –Südlich Wallster Loog- und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches beschlossen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Ortsteil Walle geschaffen werden. Parallel dazu wird die 32. Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt nördlich an den Wallster Loog, östlich und westlich an vorhandene Bebauung und südlich überwiegend an landwirtschaftliche Flächen. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Stichstraße, ausgehend vom Wallster Loog.

 

Es wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches und der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 381 –Esenser Straße/Alter Weg-, erfolgte vom 10.08.2020 bis zum 31.08.2020 im Rathaus der Stadt Aurich.

 

Die, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen, d. h. zur Kenntnis genommen/ berücksichtigt (siehe Anlage Stellungnahmen und Abwägungen). Im Rahmen der Abwägungen wurden die landwirtschaftlichen Belange durch ein Geruchsgutachten und eine ergänzende Berechnung der Landwirtschaftskammer unter Berücksichtigung geruchsreduzierender Maßnahmen überprüft (siehe Anlage Stellungnahme/Abwägungen Nr. 2). Weitergehend sind keine Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 381 eingegangen, die zu relevanten Planänderungen führten.