Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 381 –Südlich Wallster Loog- und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches beschlossen. Parallel dazu wird die 32. Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt nördlich an den Wallster Loog, östlich und westlich an vorhandene Bebauung und südlich überwiegend an landwirtschaftliche Flächen. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Stichstraße, ausgehend vom Wallster Loog.


Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Ortsteil Walle geschaffen werden.

Es wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches und der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 10.08.2020 bis zum 31.08.2020 durchgeführt. Die, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, wurden abgewogen, d. h. zur Kenntnis genommen/ berücksichtigt und, soweit erforderlich, in den Entwurf eingearbeitet (Vorlage Nr.  21/049).

 

Die Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 381 –Südlich Wallster Weg-, inklusive der dazugehörigen Anlagen und der 32. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung, wurde gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Öffentlichkeit) vom 03.05.2021 bis zum 11.06.2021 im Rathaus der Stadt Aurich (coronakonform durch Einsichtnahme und Erläuterung nach Terminabstimmung), durchgeführt. Gleichzeitig erfolgte hierzu die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches.

 

Die im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches zu oben genannter Planung eingegangenen Stellungnahmen und dazugehörigen Abwägungen führten zu keiner Änderung des Planentwurfes.

 

Der Bebauungsplan Nr. 381 –südlich Wallster Weg-, inklusive der dazugehörigen Anlagen und die 32. Anpassung des Flächennutzungsplanes kann, wie beiliegend, als Satzung beschlossen werden.