Betreff
Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" - Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zur Umsetzung des Neuordnungskonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 173/1. Änderung "südlich Kleine Mühlenwallstraße"
Vorlage
21/216
Aktenzeichen
14.1 941-11/626
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch ein Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages aus dem Jahr 2017 haben die Grundstückseigentümer der Stadt Aurich eine Teilfläche zur Größe von ca. 336 m² aus dem Flurstück 153/1 der Flur 16 der Gemarkung Aurich, welches im anliegenden Lageplan rot umrandet dargestellt ist, zum Kauf angeboten. Das Angebot ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.

 

Die angebotene Grundstücksfläche benötigt die Stadt Aurich zur Umsetzung des Neuordnungskonzeptes aus dem Bebauungsplan Nr. 173/1. Änderung „südlich Kleine Mühlenwallstraße“ (Beschlussvorlage Nr. 18/102).

 

Die angebotene Grundstücksfläche soll der Anbindung des geplanten Quartiers an die Norderstraße durch eine Lohne dienen.

 

Der Kaufpreis für die angebotene Grundstücksfläche steht derzeit noch nicht fest. Dieser bestimmt sich nach einem noch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Aurich zu erstellenden Verkehrswertgutachten. Die Erstellung des Verkehrswertgutachtens hat gemäß dem Kaufvertrag nach Annahme des Kaufangebotes zu erfolgen und ist sodann kurzfristig von der Stadt Aurich auf eigene Kosten in Auftrag zu geben.

 

Die angebotene Grundstücksfläche ist bebaut mit einem Lagerraum und einer Mietwohnung. Die Mietwohnung ist unbefristet vermietet; der Mietvertrag ist gemäß § 556 BGB bei Annahme des Vertragsangebotes von der Stadt Aurich zu übernehmen.

 

Der Mieter der Mietwohnung ist ggf. vor Durchführung der für die Ausführung des Neuordnungskonzeptes erforderlichen Abbrucharbeiten umzusiedeln; insofern wäre die Erstellung eines Sozialplanes erforderlich.