Betreff
Vertragsabschluss über ein Firmenfitness-Programm mit der Firma Hansefit
Vorlage
21/265
Aktenzeichen
11.1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Gesundheitsförderung ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und dient der Prävention und Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Beschäftigten der Stadt Aurich arbeiten zum überwiegenden Teil an Bildschirmarbeitsplätzen. Ein weiterer Teil (z. B. Beschäftigte beim Betriebshof) arbeitet in körperlich stark beanspruchten Tätigkeiten. Ein anderer Teil arbeitet mit schwierigen Kundinnen und Kunden sowie belastenden Sachverhalten (z. B. Ordnungsamt, Wohngeldstelle, Kinder- und Jugendarbeit). Alle haben gemeinsam, dass sie psychischen und physischen Belastungen (positiv/negativ) ausgesetzt sind. Jeder verarbeitet diese anders. Eine Möglichkeit der Verarbeitung und des Abbaus von Belastungen ist die Wahrnehmung von Fitness- und Entspannungsangeboten außerhalb der Arbeitszeit. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass neben den sportlichen Aktivitäten auch Entspannungstechniken hierzu grundlegend beitragen.

 

Die Hansefit GmbH & Co. KG, Osterdeich 6, 28203 Bremen, bietet ein Firmenfitness-Programm an, welches sich auf die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention für Unternehmen (Firmenfitness) spezialisiert hat. Mit derzeit über 4.400 Verbundpartnern ist sie Marktführer für präventives Gesundheitsmanagement in Deutschland. Das Angebot der Firma kann nahezu von jedem Wohnort aus genutzt werden. Zu den Leistungen gehören u. a. das Trainieren in Fitnessstudios (mit FitnessCheck und individueller Trainingsplanerstellung), Schwimmbad- und Saunanutzung sowie die Nutzung der gesamten Kursangebote (sofern nicht ausgeschlossen). Der Stadtverwaltung Aurich eröffnet sich damit eine sinnvolle Möglichkeit, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten. Gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

 

In der Zeit vom 14.10.2021 bis 05.11.2021 hat eine Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten der Stadt Aurich ergeben, dass bei einem monatlichen Eigenanteil in Höhe von 20,-- € 164 Mitarbeiter*innen und somit ca. 25 % der Beschäftigten Interesse an der Teilnahme an dem Firmenfitnessprogramm haben. Da diese Abfrage während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite stattgefunden hat und die Zukunft hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von Fitnessstudios, Schwimmbädern usw. ungewiss ist, lässt dies die Prognose zu, dass in den kommenden Jahren weitere Beschäftigte in das Hansefit-Programm einsteigen werden, da erfahrungsgemäß bei Einführung von Firmenfitness-Programmen die Teilnahme niedriger ist als im Verlauf der folgenden Jahre. Bundesweit nutzen durchschnittlich 35 % der Beschäftigten das Angebot ihres Arbeitgebers auf Teilnahme an dem Hansefit-Fitnessprogramm.

 

Das Angebot der Fa. Hansefit sieht einen pauschalen Angebotspreis in Höhe monatlich 8.469,10 € brutto vor. Hiervon abzuziehen wäre ein Eigenanteil der Beschäftigten, der in Anlehnung an Beträge der umliegenden Kommunen pro Monat 20,-- € betragen und mit der Entgeltabrechnung einbehalten werden sollte. Bei 160 teilnehmenden Mitarbeiter*innen würde der monatliche Eigenanteil der Beschäftigten insgesamt 3.200,-- € betragen, so dass auf die Stadt Aurich als Arbeitgeber ein monatlicher Anteil von 5.269,10 € (= 63.229,20 € jährlich) entfallen würde. Wenn mehr/weniger als 160 Beschäftigte an dem Programm teilnehmen, würde der Anteil der Stadt Aurich als Arbeitgeber entsprechend sinken/steigen. Durch entsprechende Aktionen in den Jahren 2022 und 2023 sollen noch mehr Mitarbeiter*innen für das Thema Firmenfitness gewonnen werden.

 

Die Kosten für die Bearbeitungsgebühr und den Mitgliederausweis i. H. v. einmalig 74,50 EUR müsste jede/r Beschäftigte selbst zahlen. Als Mitglied können alle Verbundanlagen der Hansefit GmbH & Co. KG beliebig oft und parallel zueinander genutzt werden. Die Mitgliedschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre an die geplante jährliche Laufzeit des Vertrages mit der Fa. Hansefit gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

 

Da es derzeit ungewiss ist, ob Fitnessstudios, Schwimmbäder etc. aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wie im Vorjahr schließen müssen oder welche einschränkenden Corona-Maßnahmen in den Einrichtungen gelten, sollte der früheste Vertragsbeginn der 01.04.2022 sein. Falls es dennoch zu einem Lockdown kommen sollte, hat die Stadt Aurich für diesen Zeitraum 25 % des Pauschalpreises zu tragen und die Beschäftigten können weiterhin an zahlreichen zertifizierten digitalen Präventionskursen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung teilnehmen.

 

Viele Kommunen bieten mittlerweile ihren Beschäftigten die Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm, um ihre Chancen als Arbeitgeber im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter*innen gegenüber anderen Kommunen und Unternehmen zu erhöhen.

 

Außerdem können durch eine Teilnahme an dem Firmenfitness-Programm die krankheitsbedingten Ausfalltage gemindert und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht werden.