Sachverhalt:
Die Gesundheitsförderung
ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und dient der Prävention
und Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Die Beschäftigten der Stadt Aurich arbeiten zum überwiegenden
Teil an Bildschirmarbeitsplätzen. Ein weiterer Teil (z. B. Beschäftigte beim
Betriebshof) arbeitet in körperlich stark beanspruchten Tätigkeiten. Ein
anderer Teil arbeitet mit schwierigen Kundinnen und Kunden sowie belastenden
Sachverhalten (z. B. Ordnungsamt, Wohngeldstelle, Kinder- und Jugendarbeit).
Alle haben gemeinsam, dass sie psychischen und physischen Belastungen
(positiv/negativ) ausgesetzt sind. Jeder verarbeitet diese anders. Eine
Möglichkeit der Verarbeitung und des Abbaus von Belastungen ist die Wahrnehmung
von Fitness- und Entspannungsangeboten außerhalb der Arbeitszeit. Es ist
wissenschaftlich erwiesen, dass neben den sportlichen Aktivitäten auch
Entspannungstechniken hierzu grundlegend beitragen.
Die Hansefit GmbH &
Co. KG, Osterdeich 6, 28203 Bremen, bietet ein Firmenfitness-Programm an,
welches sich auf die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention für
Unternehmen (Firmenfitness) spezialisiert hat. Mit derzeit über 4.400
Verbundpartnern ist sie Marktführer für präventives Gesundheitsmanagement in
Deutschland. Das Angebot der Firma kann nahezu von jedem Wohnort aus genutzt
werden. Zu den Leistungen gehören u. a. das Trainieren in Fitnessstudios (mit
FitnessCheck und individueller Trainingsplanerstellung), Schwimmbad- und
Saunanutzung sowie die Nutzung der gesamten Kursangebote (sofern nicht
ausgeschlossen). Der Stadtverwaltung Aurich eröffnet sich damit eine sinnvolle
Möglichkeit, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen aktiven Beitrag zur
Gesundheitsförderung zu leisten. Gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der
Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes
unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen
auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden
Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
In der Zeit vom
14.10.2021 bis 05.11.2021 hat eine Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten der
Stadt Aurich ergeben, dass bei einem monatlichen Eigenanteil in Höhe von 20,--
€ 164 Mitarbeiter*innen und somit ca. 25 % der Beschäftigten Interesse an der
Teilnahme an dem Firmenfitnessprogramm haben. Da diese Abfrage während einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite stattgefunden hat und die Zukunft
hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von Fitnessstudios, Schwimmbädern usw.
ungewiss ist, lässt dies die Prognose zu, dass in den kommenden Jahren weitere
Beschäftigte in das Hansefit-Programm einsteigen werden, da erfahrungsgemäß bei
Einführung von Firmenfitness-Programmen die Teilnahme niedriger ist als im
Verlauf der folgenden Jahre. Bundesweit nutzen durchschnittlich 35 % der
Beschäftigten das Angebot ihres Arbeitgebers auf Teilnahme an dem
Hansefit-Fitnessprogramm.
Das Angebot der Fa.
Hansefit sieht einen pauschalen Angebotspreis in Höhe monatlich 8.469,10 €
brutto vor. Hiervon abzuziehen wäre ein Eigenanteil der Beschäftigten, der in
Anlehnung an Beträge der umliegenden Kommunen pro Monat 20,-- € betragen und
mit der Entgeltabrechnung einbehalten werden sollte. Bei 160 teilnehmenden
Mitarbeiter*innen würde der monatliche Eigenanteil der Beschäftigten insgesamt
3.200,-- € betragen, so dass auf die Stadt Aurich als Arbeitgeber ein
monatlicher Anteil von 5.269,10 € (= 63.229,20 € jährlich) entfallen würde.
Wenn mehr/weniger als 160 Beschäftigte an dem Programm teilnehmen, würde der
Anteil der Stadt Aurich als Arbeitgeber entsprechend sinken/steigen. Durch entsprechende
Aktionen in den Jahren 2022 und 2023 sollen noch mehr Mitarbeiter*innen für das
Thema Firmenfitness gewonnen werden.
Die Kosten für die
Bearbeitungsgebühr und den Mitgliederausweis i. H. v. einmalig 74,50 EUR müsste
jede/r Beschäftigte selbst zahlen. Als Mitglied können alle Verbundanlagen der
Hansefit GmbH & Co. KG beliebig oft und parallel zueinander genutzt werden.
Die Mitgliedschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre an die geplante
jährliche Laufzeit des Vertrages mit der Fa. Hansefit gebunden. Die
Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Da es derzeit ungewiss
ist, ob Fitnessstudios, Schwimmbäder etc. aufgrund der anhaltenden
Corona-Pandemie wie im Vorjahr schließen müssen oder welche einschränkenden
Corona-Maßnahmen in den Einrichtungen gelten, sollte der früheste
Vertragsbeginn der 01.04.2022 sein. Falls es dennoch zu einem Lockdown kommen
sollte, hat die Stadt Aurich für diesen Zeitraum 25 % des Pauschalpreises zu
tragen und die Beschäftigten können weiterhin an zahlreichen zertifizierten
digitalen Präventionskursen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und
Entspannung teilnehmen.
Viele Kommunen bieten
mittlerweile ihren Beschäftigten die Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm,
um ihre Chancen als Arbeitgeber im Wettbewerb um qualifizierte
Mitarbeiter*innen gegenüber anderen Kommunen und Unternehmen zu erhöhen.
Außerdem können durch
eine Teilnahme an dem Firmenfitness-Programm die krankheitsbedingten
Ausfalltage gemindert und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht werden.