Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Aurich
vom 17.02.2022 wurde mit Wirkung vom 01.04.2022 ein Vertrag mit der Fa.
Hansefit über ein Firmenfitness-Programm für die Dauer von zunächst 12 Monaten
zum Angebotspreis in Höhe von 8.469,10 € monatlich abgeschlossen, wobei der
Eigenanteil der an diesem Programm teilnehmenden Mitarbeiter*innen 20,-- €
monatlich beträgt (sh. Vorlagen-Nr. 21/265). In diesem Beschluss wurde
festgelegt, dass dieser Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern ist,
wenn drei Monate vor Vertragsablauf mindestens 25 % der Beschäftigten an dem
Firmenfitness-Programm teilnehmen.
Eine Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten der Stadt
Aurich Ende 2021 hatte ergeben, dass 164 Mitarbeiter*innen und somit ca. 25 %
der Beschäftigten bei einem monatlichen Eigenanteil in Höhe von 20,-- €
Interesse an der Teilnahme an dem Firmenfitnessprogramm haben. Bei Vertragsabschluss
wurde deshalb von 160 Teilnehmer*innen ausgegangen. Aktuell nehmen tatsächlich
145 Mitarbeiter*innen an dem Programm teil. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch nicht überwunden ist
und viele Beschäftigte deshalb ihre Teilnahme aufgrund möglicher
Nutzungseinschränkungen noch zurückgestellt haben. Außerdem sehen aktuell
vermehrt Beschäftigte von einer Teilnahme ab, weil noch nicht entschieden ist,
ob der Vertrag der Stadt Aurich mit der Fa. Hansefit über den 31.03.2023 hinaus
fortgeführt wird.
Um diese Unsicherheit zu beseitigen, wird
vorgeschlagen, den Vertrag mit der Fa. Hansefit GmbH & Co. KG über den
31.03.2023 hinaus bis auf weiteres fortzusetzen. Vertragstechnisch verlängert
sich die Vereinbarung jeweils um 12 Monate, falls diese nicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vor dem jeweiligen
Beendigungszeitpunkt von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
Die Stadt Aurich steht vermehrt insbesondere mit
anderen Kommunen im Wettbewerb um geeignete Fachkräfte. Viele umliegende
Kommunen bieten inzwischen das Firmenfitness-Programm der Fa. Hansefit an und
werben hiermit aktiv in ihren Stellenausschreibungen. Insbesondere aufgrund des
Heraufsetzens der gesetzlichen Altersgrenze für Altersrenten und der damit
verbundenen Erhöhung der Lebensarbeitszeit wird von den Beschäftigten ein
entsprechendes Firmenfitness-Angebot von ihrem Arbeitgeber erwartet.