Betreff
Weitere Entwicklung und Antragstellungen zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt"
Vorlage
22/012
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:


Mit der Vorlage-Nr. 21/141 wurde im Juli letzten Jahres beschlossen, einen Antrag auf Förderung zu dem o. g. Förderprogramm beim Land Niedersachsen zu stellen. Diesem Antrag wurde wie bekannt stattgegeben, die Stadt wurde in das Sofortprogramm aufgenommen und das virtuelle Budget, das danach vom Land (Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung) reserviert wurde, beträgt statt 990.000 Euro sogar 1.090.000 Euro, zuzüglich 10 % Eigenanteil von 121.100 €.

 

Grundlage für das Sofortprogramm ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten“, Nds. MBl. Nr. 33/2021. Danach muss für jedes Einzelvorhaben nach der Förderrichtlinie ein eigener Antrag bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) als Bewilligungsbehörde gestellt werden.

 

Es wurde in den letzten Wochen mit verschiedenen Interessengruppen und vielen einzelnen Akteuren gesprochen, unter anderem auch mit dem Kaufmännischen Verein und dem Verkehrsverein in Aurich sowie dem Verein Auricher Altstadt-Gastronomie e. V.  Dadurch konnte ein geeignetes und ausgewogenes Konzept entwickelt werden, welches die Aufenthaltsdauer von Besuchern verlängern und eine Attraktivitätssteigerung für die Innenstadt insgesamt herbeiführen soll. Dies kommt wiederum den Innenstadtbetrieben zugute und spricht gleichzeitig Generationen von jung bis alt an. Zudem wird mit dem Konzept der Weg zu einem weiteren digitalen Fortschritt für Betriebe und Gäste ermöglicht. Die Einzelheiten können dem beigefügten „Konzept Perspektive Innenstadt-weitere Entwicklung“ vom 12.01.2022 entnommen werden. Für die Ermittlung der Kosten wurden zunächst Kostenvoranschläge eingeholt. Die endgültigen Summen je Projekt können erst nach Bewilligung durch die NBank und Ausschreibung bzw. Auftragserteilung bei den jeweiligen Vorhaben ermittelt werden.

 

Wichtig ist dabei, dass es nur um Projekte gehen kann, die in der Kürze des vorgesehenen Bewilligungszeitraumes bis 31.03.2023 umsetzbar sind, sh. hierzu den auch beigefügten Zeitplan des Landes Niedersachsen zum Sofortprogramm. Ein Projekt, und zwar das Citymanagement in Aurich, wurde bereits begonnen, die Stellenbesetzung ist erfolgt. Nicht zuletzt dadurch konnten so viele Arbeiten für das Förderprogramm auf den Weg gebracht und vorangetrieben werden.

 

Änderungen können sich generell noch bei der Umsetzung ergeben aufgrund der derzeitigen Lieferengpässe und evtl. Baumaterialmängel.