Betreff
Siedlungsentwicklungskonzept - 1. Änderung, Ortsteil Langefeld
Vorlage
23/051
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Im Ortsteil Langefeld stehen Flächen für eine Baulandentwicklung zur Verfügung. Diese Flächen sind nicht als potentielle Bauflächen im Siedlungsentwicklungskonzept 2020 für den Ortsteil Langefeld ausgewiesen.
In Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Landkreises ist ein Flächentausch im Siedlungsentwicklungskonzept möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Größen der zu tauschenden Entwicklungsflächen etwa gleich sind. Dies ist hier der Fall.
Aus den o. g. Gründen wird die 1. Änderung des Siedlungsentwicklungskonzeptes vorgelegt.
Zur Herstellung des Planungsrechtes ist in der Folge ein Bebauungsplan aufzustellen.