Betreff
Veräußerung von städtischem Grundbesitz im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (freihändiger Verkauf)
Vorlage
23/101
Aktenzeichen
14.1 941-10/0 (a)
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aurich vom 03. Juni 2021 (Beschlussvorlage Nr. 20/186) wurde der Grundbesitz „Mesterweg 4 und 5“ in Plaggenburg im Rahmen eines Bieterverfahrens mit Unterstützung einer Maklerin/Immobilienfirma zum Kauf angeboten.

 

Angebote konnten zum einen für das ganze Objekt abgegeben werden oder, zum anderen, für eine der Doppelhaushälften im Wege der Aufteilung der Wohneinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

 

Das maßgebliche Kriterium für den Zuschlag war jeweils das höchste Gebot. Dem Mindestgebot lag ein Gutachten eines Immobilienmaklers zugrunde, wonach der Verkehrswert zum Tag der Bewertung (21. September 2022) 149.000,00 Euro je Wohneinheit (Doppelhaushälfte) betrug.

 

Mit Ablauf der Angebotsfrist am 25.03.2023 12:00 Uhr, lag der Vergabestelle für das vorstehende Objekt kein Gebot vor.

 

Da Angebote im Bieterverfahren nicht abgegeben wurden, soll nunmehr die Veräußerung des Grundbesitzes im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durch die bereits beauftragte Immobilienfirma an denjenigen erfolgen, der gewillt ist, mindestens den geschätzten Verkehrswert zu zahlen (freihändiger Verkauf).

 

Der Verkauf kann wiederum im Ganzen erfolgen oder als Einzelobjekt in Form einer Wohneinheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz.