Sachverhalt:
Sachstand
Die zur Bauleitplanung vorgesehenen Flächen sind durch Beschluss des Verwaltungsausschusses am 08.05.2023 in das Siedlungsentwicklungskonzept aufgenommen worden (siehe Beschlussvorlage Nr. 23/051). Die Flächeneigentümer haben einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Kostenübernahmeerklärung gestellt. Gegenwärtig sind die Flächen nicht beplant, ein Teil liegt bereits im Bestands-Flächennutzungsplan mit der Ausweisung gemischte Baufläche.
Planung
Der Geltungsbereich des Planbereiches liegt nördlich der Straße zum Hohehan mit Anschluss an den Siedlungskörper. Neben unbebauten Flächen soll auch der bebaute Teil des Flurstücks 37/6 in die Planung einbezogen werden. Diese Bebauung bildet somit den äußersten Rand des Ortsteils in diesem Bereich. Die bislang unbebauten Flächen bieten die Möglichkeit der Ausweisung von 4 bis 5 Grundstücken für Einzel- oder Doppelhausbebauung.
Weiteres Vorgehen
Wenn ein Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst wird, erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Kostenübernahme.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Normalverfahren nach § 1 Abs. 2 und 3 BauGB.