Betreff
Sanierung Historische Altstadt; hier: Grunderwerb rückwärtige Grundstücksteilfläche Marktstraße 15 /17 (Flur 16, Flurstück 159/1)
Vorlage
24/101
Aktenzeichen
511-020-015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Stadt Aurich führt ein Bebauungsplanänderungsverfahren im Bereich des Stadtquartiers „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ durch. Ein Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 173/1.Änderung hat bereits im Jahr 2023 ausgelegen (vgl. Vorlagen-Nr. 23/099). Parallel zur Bebauungsplanaufstellung wird ein Umlegungsverfahren zur Neuordnung von Grundstücksflächen durchgeführt. Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst in mehreren Jahren abgeschlossen sein.

Das Grundstück Marktstraße 15/17 mit dem hinter liegenden Flurstück 159/1 ist von der Neuordnung des Stadtquartiers stark betroffen.

Der Eigentümer der Marktstraße 15/17 möchte jetzt verkaufen; sodass die Stadt sich mit dem Eigentümer dahingehend geeinigt hat, dass die Stadt das für die Neuordnung zwingend benötigte Grundstück Flurstück 159/1 - außerhalb der Umlegung – zum Bodenrichtwert erwirbt. Die Bereinigung der Flurstücksgrenzen mit den an der südlichen Grundstücksgrenze aufstehenden Nebenanlagen erfolgt dann über das Umlegungsverfahren. Diese Vorgehensweise befürworten sowohl der Eigentümer als auch die Umlegungsstelle.