Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Beschlussvorlagen 23/171 und 23/172 wird über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VE 08 "Rahe / Boomweg und der dazugehörigen 78. Flächennutzungsplanänderung informiert.
Zum Sachstand: Der Verwaltungsausschuss hat am 05.02.2024 für den Ortsteil Rahe die Aufstellung eines vorhabenbezogenes B-Plans beschlossen Der B-Plan dient der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum im OT Rahe.
Mit Schreiben vom 22.02.2023 beantragte der Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Rahe, Flur 2 und Flurstück 86/14 und 81/5 zum Zwecke der Errichtung von Wohnbebauung.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aurich, im Ortsteil Rahe, südlich der Oldersumer Straße. Das Plangebiet ist südlich, östlich und westlich bereits von Wohnbebauung umgeben.
Die Fläche ist im Siedlungsentwicklungskonzept zur langfristigen Entwicklung von Wohnbauflächen vorgesehen und als geeignet eingestuft. Da diese Flächen jetzt für eine mögliche Entwicklung zur Verfügung stehen soll die Entwicklung vorgezogen werden.
Das Plangebiet ist ca. 5.500 qm groß und soll 20 Wohneinheiten aufnehmen.
Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz soll über den Boomweg erfolgen. Eine Verbindung zum ÖPNV besteht über die Haltestelle Rahe L1/Achtert Thunen an der Oldersumer Straße in ca. 200 m Entfernung.
Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Planungskosten, ein städtebaulicher Vertrag befindet sich gerade in Bearbeitung.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnraum empfiehlt die Verwaltung diese Bauleitplanung. Die Verwaltung beabsichtigt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.