-Abwägungsbeschluss
-Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 09.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357 –Osterfeldstraße- , im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und Eingriffsregelung und die damit verbundene Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die benannte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 357 befindet sich in der Ortsrandlage des Ortsteiles Wiesens und grenzt südwestlich an die vorhandene Wohnbebauung innerhalb der Flächen des Bebauungsplanes Nr. 177 –Am Lindenbaum- und nordwestlich an Flächen für die Landwirtschaft an. Die Flächen des Geltungsbereiches sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Aurich als unbebaute landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Innerhalb des Plangebietes ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes (WR) mit der Festsetzung einer eingeschossigen Bauweise und einer GRZ von 0,3 vorgesehen. Die Festsetzungen der Art und des Maßes der baulichen Nutzung werden in Anlehnung an die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 177 und im Sinne einer Einfügung in die vorhandenen Strukturen in der Umgebung getroffen. Die Entwässerungsplanung sieht gleichzeitig die Anlage eines Regenrückhaltebeckens im nordöstlichen Bereich des Plangebietes vor.
Im Rahmen der in der Beschlussfassung genannten frühzeitigen Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 und 4 Abs 1 des BauGB,, führten die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen zu keiner Änderung des Planentwurfes. Es wurden lediglich textliche Ergänzungen bei den Hinweisen zum Planentwurf vorgenommen (siehe Abwägungen hierzu). Die, vom Landkreis Aurich geforderte Ausnahmegenehmigung, bezogen auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Aurich Egels wurde erteilt und die damit verbundenen Nebenbestimmungen wurden ebenfalls in den Entwurf des Bebauungsplanes übernommen. Insgesamt werden die Grundzüge der Planung durch die getroffenen Änderungen nicht berührt.